Daten eines Miteigentümers nicht zu ermitteln

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ich soll für eine Erbengemeinschaft eine Grundsteuererklärung abgeben, bei welcher die Daten eines Miteigentümers nicht vorliegen. Der Miteigentümer sitzt in Haft, dessen Aufenthaltsort (Haftanstalt) ist den Angehörigen nicht bekannt. Auch seine Steuernummer und seine Steuer-ID-Nummer ist den Angehörigen nicht bekannt. Diese Angaben zum Miteigentümer müssen aber doch in der Grundsteuererklärung verpflichtend angegeben werden? Wie kann ich hier vorgehen?

Fachlichkeit
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GrundsteuerDigital
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Hallo Herr Beckers,

bitte fragen Sie in dieser Sache beim Finanzamt nach, wie die Vorgehensweise ist. Alternativ senden Sie die Erklärung per ELSTER und machen Sie "Ergänzende Angaben", wo Sie den Sachverhalt schildern.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -

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roland beckers

Vielen Dank. Die Anfrage an das Finanzamt habe ich zwischenzeitlich bereits gestellt. Vielleicht ist die Antwort der Finanzverwaltung auch für andere Community-Nutzer interessant: das Finanzamt bittet in diesem Fall darum, die Erklärung in Papierform einzureichen und den Sachverhalt separat zu schildern. Die Ermittlung des nicht bekannten Miteigentümers würde dann von Amts wegen erfolgen. Aus Datenschutzgründen darf man mir diese Daten nicht mitteilen, weshalb eine elektronische Abgabe der Steuererklärung weder über GrundsteuerDigital noch direkt über Elster möglich ist.