Daten eines Miteigentümers nicht zu ermitteln
ich soll für eine Erbengemeinschaft eine Grundsteuererklärung abgeben, bei welcher die Daten eines Miteigentümers nicht vorliegen. Der Miteigentümer sitzt in Haft, dessen Aufenthaltsort (Haftanstalt) ist den Angehörigen nicht bekannt. Auch seine Steuernummer und seine Steuer-ID-Nummer ist den Angehörigen nicht bekannt. Diese Angaben zum Miteigentümer müssen aber doch in der Grundsteuererklärung verpflichtend angegeben werden? Wie kann ich hier vorgehen?
Hallo Herr Beckers,
bitte fragen Sie in dieser Sache beim Finanzamt nach, wie die Vorgehensweise ist. Alternativ senden Sie die Erklärung per ELSTER und machen Sie "Ergänzende Angaben", wo Sie den Sachverhalt schildern.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -