Weitere (Nichtwohn)Gebäuden bzw. Nebengebäude auf dem Grundstück (Schuppen, gemauert; Blockhaus aus Holz, etc). [Sachsen, bzw. Bundesmodell]

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Hallo,

weiß jemand, ob diese Flächen überhaupt zu erfassen sind? Kennt jemand Beispiele, wie bestimmte Grundstücksituationen zu erfassen wären bei GSD?

Einzige Hilfestellung zum Thema eigentlich die koord. Erlasse, aber es bleiben einige Fragen offen, oder jedenfalls nicht ganz sicher beantwortet.

Sie sind eigentlich Flächen von Zubehörräumen, also keine Wohn- oder Nutzflächen, sollten also keine Rolle spielen, oder?

Also unterschiedliche Nebengebäuden, fest verbunden (zB Holzschuppen mit Betonleiste, etc.). Muss man die irgendwo angeben? Oder ist es "Abstellraum außerhalb des Hauptgebäudes" und außer acht lassen?

A 249.9 Grundstücksart sonstiges bebautes Grundstück - greift hier m.E. nicht. 

Danke mfg

Fachlichkeit
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matthias brandt

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird die Nutzfläche auf die Wohnfläche angerechnet. Da ist es dann auch egal, wo man die Fläche einträgt. Es ist erlaubt, die Nutzfläche der Wohnung mit der niedrigsten Kaltmiete zuzurechnen. Falls es sich wirklich, um ein Gebäude handelt.

Der Grundsteuerwert umfasst auch Nebengebäude! "(5) Der Grundsteuerwert umfasst auch Nebengebäude und Zubehörräume (z. B. Keller-, Abstell- und Heizungsräume), wenn sie auf dem mit dem Hauptgebäude bebauten Grundstück stehen (z. B. Garagen) oder zusammen mit dem Grundstück genutzt werden." AE A243 Abs 5

Ich mache es bisher so, dass falls es sich nicht um einen einfachen Metall-/Blech-/Plastikschuppen handelt, den man evtl noch unter Zubehör subsumieren könnte, der Nutzfläche zurechne.

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AnettM - GSD
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Liest eigentlich jemand diese Anfragen? Ich habe noch nie eine Antwort bekommen.

Heute habe ich endlich unser Finanzamt Plauen erreicht: wir haben nur wieder eine ganz "neue" Lösung: die Flächen von solchen Nebengebäuden (Schuppen, etc) werden nicht mitberechnet, man soll sie aber als zusätzliche Nutzfläche auch bei Wohngrundstücken mit angeben. Als ich darauf hingewiesen habe, dass das in GSD nicht möglich ist, meinten die Bearbeiter, dann als Zusatzangabe Gebäude samt Fläche angeben (außer wenn es nur paar quadratmeter wären).

Also Info an GSD: es sollte ermöglicht werden Nutzflächen von solchen Nebengebäuden zusätzlich zu erfassen. Jetzt ist es ja ausgegraut. Und eine Erklärung dazu. Ich habe immer noch keine Antwort vom GSD, wie sie das mit diesen Flächen angedacht haben.

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AnettM - GSD
Quote from Thomas - GrundsteuerDigital

Liest eigentlich jemand diese Anfragen? Ich habe noch nie eine Antwort bekommen.

Heute habe ich endlich unser Finanzamt Plauen erreicht: wir haben nur wieder eine ganz "neue" Lösung: die Flächen von solchen Nebengebäuden (Schuppen, etc) werden nicht mitberechnet, man soll sie aber als zusätzliche Nutzfläche auch bei Wohngrundstücken mit angeben. Als ich darauf hingewiesen habe, dass das in GSD nicht möglich ist, meinten die Bearbeiter, dann als Zusatzangabe Gebäude samt Fläche angeben (außer wenn es nur paar quadratmeter wären).

Also Info an GSD: es sollte ermöglicht werden Nutzflächen von solchen Nebengebäuden zusätzlich zu erfassen. Jetzt ist es ja ausgegraut. Und eine Erklärung dazu. Ich habe immer noch keine Antwort vom GSD, wie sie das mit diesen Flächen angedacht haben.

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AnettM - GSD

Hallo, es ist nicht beantwortet.

Lt. Thüringer FA (Bundesmodell) müssen sie extra als Nichtwohngrundstück angegeben werden, in extra Anlage. Angerufen heute. Die Frage ist aber dann wie im GSD.

Andere Stellen schreiben dazu aber, dass die eigentlich Abstellräume außerhalb der Wohnung sind...?

Ich finde, GSD müsste das beantworten können, sicherlich musste zum Thema was überlegt werden.

Unser zuständiges FA (Sachsen) ist generell nicht erreichbar. Und das ist kein spezielles Thema, was einzelfallbezogen ist.

Wenn ich die Frage stelle: wo muss ich ein zum EFH gehörendes Schuppen angeben, oder wie, müsste ich hierfür eine Antwort bekommen können vom GSD. Das wird wohl kein Ausnahmefall sein.

Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Anett Mutschmann

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben und würden Sie bitten, sich direkt an das für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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matthias brandt
Es ist immer noch nicht beantwortet!
Die abgewichenen Bundesländer haben für solche Fälle extra Freibeträge geschaffen. Bei dem Bundesmodell ist dies nicht geschehen. Für mich sind solche (Neben-)Gebäude deshalb anzugeben als Nutzfläche. Oder haben Sie neue Erkenntnisse?
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AnettM - GSD
Quote from GrundsteuerDigital

Hallo, es ist nicht beantwortet!