Grundstücksgemeinschaft mit oder ohne geschäftsüblichen Namen

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Hallo zusammen, 

was bedeutet mit oder ohne geschäftsüblichen Namen? 

Ich hab hier beispielsweise eine Müller Grundbesitzverwaltungs GbR. Hat diese nun einen geschäftsüblichen Namen?

und trage ich dafür die Eigentümer jetzt im Programm ein oder nicht?
Ich finde diese Aussage (oben rechts grauer Kasten), dass ausgegraute Felder für das Bundesland nicht ausgefüllt werden müssen etwas verwirrend,
wenn dann genau unter Eigentümer ein großes graues Feld ist in dem steht, dass man die Eigentümer ausfüllen muss wenn es sich um eine Grundstücksgemeinschaft mit geschäftsüblichen Namen handelt.

Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

Danke! 

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Schöne,

dieser Artikel im Hilfecenter sollte Ihre Frage beantworten.

Unten auf der Seite gibt es Beispiele, was eine Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen ist. ZB Erbengemeinschaft
“Wenn das Grundstück einer Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen (z.B. Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft) gehört, wählen Sie bitte selbst eine passende Bezeichnung und Anredeschlüssel aus. Führen Sie bitte unter „Eigentümer” in GrundsteuerDigital zusätzlich die Miteigentümer auf.”

Viele Grüße

Maya Tabery

GrundsteuerDigital

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Schöne,

dieser Artikel im Hilfecenter sollte Ihre Frage beantworten.

Unten auf der Seite gibt es Beispiele, was eine Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen ist. ZB Erbengemeinschaft
“Wenn das Grundstück einer Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen (z.B. Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft) gehört, wählen Sie bitte selbst eine passende Bezeichnung und Anredeschlüssel aus. Führen Sie bitte unter „Eigentümer” in GrundsteuerDigital zusätzlich die Miteigentümer auf.”

Viele Grüße

Maya Tabery

GrundsteuerDigital

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S Schöne

Sehr geehrte Frau Tabery,

danke für Ihre Rückmeldung.

Jedoch ist dies doch nur eine beispielhafte Aufzählung, also nicht abschließend.

Was ist dann die Grundbesitzverwaltungs GbR?  
und was bedeutet allgemein der Begriff "geschäftsüblich"? 


Danke!

Mit freundlichen Grüßen, Sabrina Schöne 

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DanGreJakLar PH
Quote from S Schöne

Sehr geehrte Frau Tabery,

danke für Ihre Rückmeldung.

Jedoch ist dies doch nur eine beispielhafte Aufzählung, also nicht abschließend.

Was ist dann die Grundbesitzverwaltungs GbR?  
und was bedeutet allgemein der Begriff "geschäftsüblich"? 


Danke!

Mit freundlichen Grüßen, Sabrina Schöne 

Exakt die gleiche Frage habe ich auch. Scheinbar weiß selbst das FA nicht, wie der Begriff definiert ist, denn es antwortet nicht auf meine Frage...

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S Schöne

Ich habe mit einem ehemaligen Finanzbeamten gesprochen aus der PersG Abteilung. Er kennt den Begriff nicht. Ein Rechtsanwalt konnte damit auch nichts anfangen. Ich denke es geht einfach darum an wen der Bescheid gerichtet ist. Ich bin jetzt so verblieben, dass ich den Reiter Gemeinschaft immer ausfülle wenn dieser sich im Programm öffnet und zusätzlich die Eigentümer. Irgendwie muss man ja fertig werden.

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christensen

der Begriff "geschäftsüblich" ergibt sich aus dem Kontext der amtlichen Ausfüllanleitung zum Bundesmodell. Dort werden Beispiele aufgeführt für oHG, KG, GmbH etc. die alleine durch ihre Rechtsform eine "geschäftsübliche" Namensbezeichnung haben (Firma Max Mustermann oHG etc.). Danach verbleiben dann noch andere Gemeinschaften, wie z.B. Bruchteil, Erben, GbR etc. die eben nach dieser ersten Einsortierung keine geschäftsübliche Namensbezeichnung haben. So schwer ist es doch nicht und die Formulare haben für jede Gemeinschaftsform einen  jeweils einen eigenen Anredeschlüssel. Man kann sich das Leben auch sehr sehr schwer machen :-)

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A. Ebert

Bei der GbR müsste man m.E. zwischen einer Außengesellschaft (= rechtsfähig) und einer Innengesellschaft unterscheiden.


Die GbR in ihrem Fall dürfte wohl einen geschäftsüblichen Namen führen. Trotzdem kann es ja nichts schaden, wenn man die Eigentümer noch einmal gesondert erfasst.