Grundstücksfläche der Berechnung stimmt nicht mit den vorhandenen Daten überein

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Die Grundstücksfläche in der Berechnung weicht von der eingegebenen und der in den Übersichten gezeigten ab. Ich habe testweise die Flächengröße geändert, die Änderungen werden zwar in der Anzeige berücksichtigt, bleiben jedoch in der Berechnung unverändert falsch. Wie bekomme ich eine richtige Berechnung ?
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

nach Rücksprache mit dem OFD an dieser Stelle auch noch einmal die Information an Sie: 


Bei der Berechnung werden die auf der Anlage Grundstück erklärten Flurstücksanteile für den Grund und Boden zunächst aufaddiert und die Summe auf voll qm abgerundet. Dies gilt für alle Bundesländer. 


Folglich heißt das für uns - wir werden in der UI sowie in der Berechnung bei jedem Modell erst die Summe der Produkte der Flurstücke und Miteigentumsanteile runden. Die Produkte werden wir nach den Elsterapplikationsbedingungen nach technisch möglicher Genauigkeit berechnen, dann aufaddieren und erst dann auf volle qm nach unten abrunden. Hinzu kommt eine Toleranz von 1 bei der Summe.

Wir werden diese Handhabung bis weiters so in jedem Model umsetzen. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team   

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christensen
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Das Werte aktuell noch nicht wie beschrieben gerundet werden, ist uns bewusst. Daher sprechen wir davon, dass wir das umsetzen werden. Dies sollte Ihren Ansprüchen dann entsprechen.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

Das hat doch mit der Rundung gar nichts zu tun, da die 90 qm ja als Validierungsgrenze richtig ist und den Vorgaben wie von ihnen beschrieben entsprechen.

Die von mir erfassten 89 entsprechen den Einreichungsregeln und sollen für die Berechnung genutzt werden. So schwer ist das doch nicht zu verstehen und umzusetzen.

Wenn die anteilige erfasste Fläche der Validierung entspricht,  dann mit diesem Wert rechnen. Punkt

Das ist nicht MEIN Anspruch, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für den steuerberatenden Beruf!

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Quote from christensen

"Diese Eingabe in Flächenangabe des Grundstücks ziehen wir dann in unsere Berechnung mit ein."

Genau das machen Sie eben nicht !!! In dem Screenshot habe ICH als Teilfläche 89 erfasst - SIE berechnen mit 90 ! Erklärung ist gesendet!

Das Werte aktuell noch nicht wie beschrieben gerundet werden, ist uns bewusst. Daher sprechen wir davon, dass wir das umsetzen werden. Dies sollte Ihren Ansprüchen dann entsprechen.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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christensen
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Hallo lieber Herr Christensen,

ich denke wir reden wirklich aneinander vorbei. Also gerne nochmal ausführlich, damit wir uns verstehen:Wir werden wie oben beschrieben die Flurstücke genauestens berechnen (ohne zu Runden). Die in "Flächenangaben des Grundstücks" eingegebenen Werte können dann von der Summe der Produkte von + / - 1 abweichen, ohne, dass die Summe in rot angezeigt wird. Diese Eingabe in Flächenangabe des Grundstücks ziehen wir dann in unsere Berechnung mit ein. Alle anderen Varianten würden dann zu einer fehlerhaften Elstervalidierung führen.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

"Diese Eingabe in Flächenangabe des Grundstücks ziehen wir dann in unsere Berechnung mit ein."

Genau das machen Sie eben nicht !!! In dem Screenshot habe ICH als Teilfläche 89 erfasst - SIE berechnen mit 90 ! Erklärung ist gesendet!

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Quote from christensen

Ich habe den Eindruck, dass hier aneinander vorbei geredet wird.

Es ist ja richtig, wenn das Programm die anteilige Fläche so berechnet wie mit "der" OFD (welche?) besprochen. Diese anteilige Flächenberechnung, dient jedoch lediglich als Validierungskriterium für die Elster-Übertragung! Nicht mehr und nicht weniger.

ELSTER.DE erlaubt eine um 1 qm niedrigere Angabe der anteiligen Fläche. Habe diverse genau mit dieser verminderten Flächenangabe - auch über GSTD gesendet!

Bei einem Bodenwert von beispielsweise EUR 7.000 ist es unsere Pflicht als StB jede Rundungsmöglichkeit zu nutzen, die erlaubt ist. Dieses ist auch mit dem Hintergrund zu verstehen, dass diese anteiligen Flächen lebenslang (!) festgeschrieben werden (solange die Grundnstücke nicht neu vermessen werden). Dieser Wert wird also nie wieder hinterfragt werden. umso wichtiger ist es, dass bei dieser Hauptfeststellung schon zu Beginn, die Werte zu Gunsten unserer Mandanten eingereicht werden.

Da diese auch von ELSTER so angenommen werden, möchte ich auch eine Berechnung auf dieser Grundlage haben. Diese Entscheidung und die Verantwortung liegt bei UNS und nicht bei GSTD ! Die Berechnung muss auf Grundlage der übertragenen Werte erfolgen!

Hallo lieber Herr Christensen,

ich denke wir reden wirklich aneinander vorbei. Also gerne nochmal ausführlich, damit wir uns verstehen:Wir werden wie oben beschrieben die Flurstücke genauestens berechnen (ohne zu Runden). Die in "Flächenangaben des Grundstücks" eingegebenen Werte können dann von der Summe der Produkte von + / - 1 abweichen, ohne, dass die Summe in rot angezeigt wird. Diese Eingabe in Flächenangabe des Grundstücks ziehen wir dann in unsere Berechnung mit ein. Alle anderen Varianten würden dann zu einer fehlerhaften Elstervalidierung führen.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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christensen
Quote from Julianna-GrundsteuerDigital

Liebe Community, 

nach Rücksprache mit dem OFD an dieser Stelle auch noch einmal die Information an Sie: 


Bei der Berechnung werden die auf der Anlage Grundstück erklärten Flurstücksanteile für den Grund und Boden zunächst aufaddiert und die Summe auf voll qm abgerundet. Dies gilt für alle Bundesländer. 


Folglich heißt das für uns - wir werden in der UI sowie in der Berechnung bei jedem Modell erst die Summe der Produkte der Flurstücke und Miteigentumsanteile runden. Die Produkte werden wir nach den Elsterapplikationsbedingungen nach technisch möglicher Genauigkeit berechnen, dann aufaddieren und erst dann auf volle qm nach unten abrunden. Hinzu kommt eine Toleranz von 1 bei der Summe.

Wir werden diese Handhabung bis weiters so in jedem Model umsetzen. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team   

Ich habe den Eindruck, dass hier aneinander vorbei geredet wird.

Es ist ja richtig, wenn das Programm die anteilige Fläche so berechnet wie mit "der" OFD (welche?) besprochen. Diese anteilige Flächenberechnung, dient jedoch lediglich als Validierungskriterium für die Elster-Übertragung! Nicht mehr und nicht weniger.

ELSTER.DE erlaubt eine um 1 qm niedrigere Angabe der anteiligen Fläche. Habe diverse genau mit dieser verminderten Flächenangabe - auch über GSTD gesendet!

Bei einem Bodenwert von beispielsweise EUR 7.000 ist es unsere Pflicht als StB jede Rundungsmöglichkeit zu nutzen, die erlaubt ist. Dieses ist auch mit dem Hintergrund zu verstehen, dass diese anteiligen Flächen lebenslang (!) festgeschrieben werden (solange die Grundnstücke nicht neu vermessen werden). Dieser Wert wird also nie wieder hinterfragt werden. umso wichtiger ist es, dass bei dieser Hauptfeststellung schon zu Beginn, die Werte zu Gunsten unserer Mandanten eingereicht werden.

Da diese auch von ELSTER so angenommen werden, möchte ich auch eine Berechnung auf dieser Grundlage haben. Diese Entscheidung und die Verantwortung liegt bei UNS und nicht bei GSTD ! Die Berechnung muss auf Grundlage der übertragenen Werte erfolgen!

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Liebe Community, 

nach Rücksprache mit dem OFD an dieser Stelle auch noch einmal die Information an Sie: 


Bei der Berechnung werden die auf der Anlage Grundstück erklärten Flurstücksanteile für den Grund und Boden zunächst aufaddiert und die Summe auf voll qm abgerundet. Dies gilt für alle Bundesländer. 


Folglich heißt das für uns - wir werden in der UI sowie in der Berechnung bei jedem Modell erst die Summe der Produkte der Flurstücke und Miteigentumsanteile runden. Die Produkte werden wir nach den Elsterapplikationsbedingungen nach technisch möglicher Genauigkeit berechnen, dann aufaddieren und erst dann auf volle qm nach unten abrunden. Hinzu kommt eine Toleranz von 1 bei der Summe.

Wir werden diese Handhabung bis weiters so in jedem Model umsetzen. 

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Ihr GrundsteuerDigital Team   

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Quote from christensen

Die Antwort für das Bundesmodell ist leider FALSCH ! Bei ELSTER.DE kann ich in ihrem Beispiel beim Bundesmodell als Grundstücksfläche die Werte zwischen 36 - 38 erfassen, ohne dass es einen Fehlerhinweis gibt. Bei <35 und > 38 erscheint ein Fehler, der nicht zum Senden führt. Wir sind Steuerberater und sind verpflichtet die Ansätze im Rahmen der gewährten Möglichkeiten zu nutzen! Bei Bodenrichtwerten, die vierstellig sind, kann diese erlaubte Spanne einen nicht unerheblichen Unterschied machen.

Sehr geehrter Herr Christensen,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch Ihren Fall würden wir gerne noch einmal überprüfen und würden Sie bitten uns Ihre Kunden-, Grundstücks, Mandanten- sowie Feststellungserklärungnummer zu diesem Fall zu schicken. Bitte per highprio@grundsteuer-digital.de
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team