Fehlerhafte Berechnung der Alterswertminderung beim Sachwertverfahren

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Bei der Berechnung eines realen Falles im Sachwertverfahren wird die Alterswertminderung kompl. falsch berechnet. In unserem Fall (Baujahr 1978 - gemischt genutztes Gebäude - ND 80 Jahre) wurde der Mindesgebäudesachwert mit 70 % des korrekt ermittelten Gebäudenormalherstellungswert (RLP - Bundesmodell) berechnet.


Ein Fehler, der nicht der Grundsteuer-ELSTER angelastet werden kann.

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sascha gleitsmann

Ist bei uns auch so. Der Mindestwert nach BewG sind 30%, nicht die aktuell ausgerechneten 70%. Ich denke, da ist in der Formel etwas schief gelaufen, dass er immer 70 % der Normalherstellungskosten als Mindestwert ansetzt.