Straße/Hausnummer bei Landwirtschaftlichen Grundstücken

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Sie haben hinsichtlich der Lage des Grundstücks / des Betriebs der Land-

und Forstwirtschaft weder eine Straße/Hausnummer angegeben noch eine

Gemarkung und ein Flurstück. Ergänzen Sie bitte die Angaben.

Trotz Eingabe von Gemarkung/Gemarkungsnummer und Flur im Tab "Land- und Forstwirtschaft" erscheint dieser Fehler bei Landwirtschaftlichen Grundstücken, unabhängig vom Bundesland. Wenn ich zusätzlich eine Dummy Adresse in "Basis" eingebe, verschwindet der Fehler.

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lars von aschwege

Wir haben das gleiche Problem. Meiner Meinung nach fehlt bei der Erfassung im Bereich "Basis" unter der Anmerkung, dass bei fehlender Anschrift die Angaben zum Flurstück gemacht werden sollen schlichtweg die Möglichkeit zur Erfassung. Im Formular der Finanzverwaltung ist diese Zeile vorhanden. 

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karoline hintz

Wir haben genau das gleiche Problem. 

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Elke Lechner-Stark

Ich habe das gleiche Problem. Sehr ärgerlich, da Gemarkung und Flur hier ausreicht.

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erhard scherger

Landwirtschaftliche Grundstücke oder Wälder haben in der Regel keine Straßenadresse und keine Hausnummer, wenn sie nicht direkt um den Bauernhof liegen, möglich ist maximal die PLZ/Gemeinde. In meinem Falle habe ich weder einen Bauerhof und die Grundstücke sind 350km von meiner Wohnadresse weg.


Ich verweise auch auf eure Webseite zu dem Thema, was benötigt wird. https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/welche-angaben-werden-fuer-die-erklaerung-benoetigt/

Auszug aus der Bayr. Anleitung: 

Falls das Grundstück keine Adressbezeichnung (Straße und Hausnummer) hat, z. B. bei einzeln land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, füllen Sie bitte neben Postleitzahl und Ort in Zeile 7 zusätzlich die Zeilen 8 und 9 aus. (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurnummern). Zumindest den Behörden in Bayern ist die Tatsache bekannt. 

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Peter L.

Wir haben das gleiche Problem. Da wir eine Vielzahl an Erklärungen für die Land- und Forstwirtschaft finalisieren müssen, benötigen wir die Eintragungsmöglichkeit für die Gemarkung und Flurstück, wenn keine Straße und Hausnummer vorliegt. Der Vorschlag von @lars von aschwege klingt sinnvoll. Müsste für Bayern, Niedersachsen, Hessen, Hamburg angepasst werden, da hier immer dieser Fehler auftritt.

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erhard scherger

Ich weiss nicht, was an der Überprüfung so schwierig ist. Zur Hilfe das Formular von Bayern und die Elster Ausfüllhilfe von Hessen. Beide gehen richtigerweise davon aus, dass es Fälle gibt, in denen es keine Straßenadresse gibt. In Bayern kann man notfalls ein Stück Paier abgeben, in Hessen leider nicht.

 

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christina huber

Wir haben das selbe Problem!

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viktoria

Wir auch... Wann wird es endlich behoben???