Validierungsfehler: Die Angabe des Aktenzeichens bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz etc. zulässig.

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Ich habe folgenden Fehler:

Validierungsfehler:

  • Die Angabe des Aktenzeichens bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zulässig. Für die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ist stattdessen die Steuernummer als Ordnungsbegriff zu verwenden.

Objekt befindet sich in NRW, aus diesem Grund wurde das Aktenzeichen vom Grundbesitzabgabenbescheid (Identisch mit Aktenzeichen aus dem Anschreiben Informationen zur Grundsteuerreform vom Finanzamt) und nicht die Steuernummer eingegeben. Fehler ist nicht zu beheben und dadurch keine ELSTER Übertragung möglich. Was kann ich tun?