Ergänzung von Daten durch Mandanten nach Freigabe für Steuerbüro

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Ein Großteil unserer Mandanten nimmt eine Vorerfassung der Grundstücksdaten über das Mandantenportal vor. Im Anschluss überprüfen und bearbeiten wir deren Angaben. Nun haben einige Mandanten zum Grundstück kein Gebäude angelegt oder keine Dokumente hochgeladen. Dies baten wir sie nachzuholen (per Mail).

Die Mandanten können nach Ihrer "Freigabe für das Steuerbüro" nun jedoch keine Daten mehr ergänzen bzw. Belege hochladen, da der Status auf "in Bearbeitung beim Steuerbüro" steht. Wie können wir diesen Status zurücksetzen oder ändern?

Die Suche in der Community sowie die Wissensdatenbank gibt hierzu keine Infos. Die teure Hotline von fino ist ebenfalls nicht erreichbar.

Bitte daher um schnellstmögliche Bearbeitung. Jeder Tag ohne Rückmeldung ist eine Zumutung für unsere Mandanten sowie die Reputation unserer Kanzlei.

Duplikate 1
Mandantenportal - Gundstück in Bearbeitung im Steuerbüro

Der Mandant kann im Mandantenportal kein Wohngrundstück anlegen. Wahrscheinlich ist die Bearbeitugn gesperrt, weil das Grundstück in der Kanzlei in Bearbeitung ist (ist es aktuell nicht). Wie kann die Kanzlei ein Grundstück zur Bearbeitung im Mandantenportal (wieder) freigeben?

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Guten Tag @dominik lux,

vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir haben den von Ihnen geschilderten Fall geprüft und die von Ihnen geschilderten Fehler behoben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr GrundsteuerDigital-Team

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christoph jasper

Bei uns auch, sobald die Mandanten Ihr Grundstück zur Bearbeitung durch das Steuerbüro freigeben, können sie keine Änderungen mehr bei den Grundstücken durchführen.

Bitte um Freigabeoption.

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julia biermann

Der Frage schließe ich mich an, ist bei unseren Mandanten genauso.

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claudia wagner

Ich bin auch verwirrt. Wie kann ich den Mandanten in die Lage versetzen, dass er Angaben ergänzen kann nach Freigabe?

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dominik lux

Uns geht es ebenso. Bitte um schnelle Problemlösung.

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dominik lux

Auch ein Telefonat mit der Hotline führte zu keiner Lösung. "Das sei eben so und nicht zu ändern" ist nicht wirklich lösungsorientiert und auf keinen Fall 1,79€/ Minute wert. Es muss doch möglich sein als Kanzlei nachträglich die Sperre für die Mandanteneingabe aufzuheben und bei Bedarf wieder zu aktivieren.

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Daniel M

Hallo Herr Lux,

ähnliches Problem bei mir

https://feedback.grundsteuer-digital.de/de/communities/1/topics/575-mandant-kann-keine-eingaben-tatigen


Eventuell könnte jedoch bei Ihnen helfen, wenn Sie "den Ball wieder dem Mandanten zurück spielen" und erneut "Daten anfordern" klicken.

Ist der Button da?

Hier kommt es auch häufig vor, dass Angaben fehlen oder falsch gemacht wurden und über diese Option hat der Mandant eine zweite Chance. Grundsätzlich ist das ja super, da die Datenhoheit so bei Ihnen liegt und keiner einfach rumfuschen kann..

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dominik lux

Hallo Herr M.,

genau das würde ich mir wünschen! Den Ball bekommen wir aber nicht zurückgespielt. Die einzige Auswahlmöglichkeit, die wir haben ist "Anlage von Grundstücken anfordern" (siehe Screenshot). Der Mandant müsste sich also die Mühe machen und das Grundstück komplett neu erfassen. Das führt nur zu weiterer Verärgerung.


Wo finde ich denn den Button um punktuell Unterlagen und Informationen anzufordern? 

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bts

Das gewünschte Grundstück wählen, Bearbeiten - Feststellungserklärung anlegen - Daten vom Mandanten anfordern. so mache ich das derzeit, weil ich keine andere/einfache Lösung habe :-(.

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Daniel M
Quote from dominik lux

Hallo Herr M.,

genau das würde ich mir wünschen! Den Ball bekommen wir aber nicht zurückgespielt. Die einzige Auswahlmöglichkeit, die wir haben ist "Anlage von Grundstücken anfordern" (siehe Screenshot). Der Mandant müsste sich also die Mühe machen und das Grundstück komplett neu erfassen. Das führt nur zu weiterer Verärgerung.


Wo finde ich denn den Button um punktuell Unterlagen und Informationen anzufordern? 

Dazu hätte ich auch keine Lust. "Ich muss Ihre Arbeit schon machen und dann klappt das nicht mal", höre ich auch sehr gerne und häufig....

Es müsste über die Feststellungserklärung funktionieren.