Steuerberechnung bei mehr als zwei Bodenrichtwerten

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Wie kann ich bei einer wirtschaftlichen Einheit (Grundvermögen) mit mehr als zwei Bodenrichtwerten eine korrekte Steuerberechnung erhalten?

Die Elster-Schnittstelle gestattet nur die Erfassung von maximal zwei Teilflächen. Im Hilfecenter wird ausgeführt, dass in solchen Fällen die dritte (und ggf. weitere) Teilflächen zur ersten oder zweiten Teilfläche addiert werden und sodann verbale Erläuterungen zu den zusätzlichen Teilflächen und deren Bodenrichtwerten erfolgen sollen: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/bodenrichtwert/

Die Steuerberechnung muss doch bei dieser Vorgehensweise systematisch falsch sein. Leider wurde mein letzter Beitrag hierzu trotz bereits erfolgter Nachfrage zur Steuerberechnung nun mit dem Vermerk "Kein Fehler" geschlossen. Ich bitte erneut um Abhilfe.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Halbe,


vielen Dank für Ihre Nachricht.


Wir haben den von Ihnen geschilderten Fall überprüft. Wie Sie bereits schon erwähnt haben, erlaubt der ELSTER-Datensatz nur die Erfassung von maximal zwei Bodenrichtwerten. Daher ist es derzeit nicht möglich eine Steuerberechnung für Grundstücke mit mehr als zwei Bodenrichtwerten durchzuführen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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S Schöne

Wann kommt hierzu die Antwort? Ich habe genau das selbe Problem und. Ursprünglich konnte man doch mehrere Bodenrichtwerte angeben, auch mehr als 2 wieso wurde das wieder geändert?

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thomas franke

Ich habe den selben Fehler. Bei mir geht es um ein Grundstück mit 6 Flurstücken und 5 verschiedenen Bodenrichtwerten. Ich bitte um umgehende Klärung wie die unterschiedlichen Bodenrichtwerte zu erfassen sind

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Halbe,


vielen Dank für Ihre Nachricht.


Wir haben den von Ihnen geschilderten Fall überprüft. Wie Sie bereits schon erwähnt haben, erlaubt der ELSTER-Datensatz nur die Erfassung von maximal zwei Bodenrichtwerten. Daher ist es derzeit nicht möglich eine Steuerberechnung für Grundstücke mit mehr als zwei Bodenrichtwerten durchzuführen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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S Schöne

Hallo, ich hatte soeben ein Seminar. Hier wurde gesagt man soll in der Feststellungserklärung "ergänzende Angaben" machen. Dann wird der Fall ausgesondert und muss noch einmal extra bearbeitet werden. Hier sollte man dann am besten alle Flächen und Bodenrichtwerte auflisten mit dem Hinweis, dass eine Eintragung nicht möglich ist. Geht bei Elster auch nicht.

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markus halbe
Quote from Julianna-GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Halbe,


vielen Dank für Ihre Nachricht.


Wir haben den von Ihnen geschilderten Fall überprüft. Wie Sie bereits schon erwähnt haben, erlaubt der ELSTER-Datensatz nur die Erfassung von maximal zwei Bodenrichtwerten. Daher ist es derzeit nicht möglich eine Steuerberechnung für Grundstücke mit mehr als zwei Bodenrichtwerten durchzuführen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

Eine simple Schattenrechnung ist nicht machbar?! Schwaches Bild...

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martin hangarter
Quote from markus halbe

Eine simple Schattenrechnung ist nicht machbar?! Schwaches Bild...

Diese Schattenrechnung und aus meiner Sicht "Fertigstellung" der hier angebotenen Software fordere ich ein; von "Verständnis" kann hier keine Rede sein.