Baujahr in Berechnung geändert

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Wir haben in der Berechnung folgendes Problem, dass ein Gebäude von 1953 und Kernsanierung 1995 auf einmal als Baujahr 1987 aufgeführt wird. Wir wissen nicht, wie das zu Stande kommt. Das passiert bei allen drei Eigentumswohnungen im selben Haus.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Christ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das Jahr 1987 kommt wie folgt zustande: 

Anwendungserlass zu A254: Das Baujahr 1987 ist ein fiktives Baujahr aufgrund der Kernsanierung
(Jahr der Sanierung 1995 - 10% Ges. Nutzungsdauer - 8 Jahre) sind also 1987.

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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niklas christ
Quote from Maya GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Christ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das Jahr 1987 kommt wie folgt zustande: 

Anwendungserlass zu A254: Das Baujahr 1987 ist ein fiktives Baujahr aufgrund der Kernsanierung
(Jahr der Sanierung 1995 - 10% Ges. Nutzungsdauer - 8 Jahre) sind also 1987.

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Maya Tabery,

den Berechnungsweg haben wir auch schon herausgefunden. Allerdings geben wir in diesem Moment  falsche Daten an unsere Mandanten und die Finanzämter weiter. Das sind ja schlichtweg nicht die richtigen Baujahre. Ist das nur ein Anzeigefehler oder wird das noch behoben? 

Vorrausichtlich werden unseren Mandanten und die Finanzämter fragen warum die Gebäude ein anderes Baujahr haben. Wir wissen ja gar nicht, ob diese falschen Zahlen auch an das FA weitergegeben werden und dann auf den Bescheiden landen.  

beste Grüße

Niklas Christ 

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Christ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das Jahr 1987 kommt wie folgt zustande: 

Anwendungserlass zu A254: Das Baujahr 1987 ist ein fiktives Baujahr aufgrund der Kernsanierung
(Jahr der Sanierung 1995 - 10% Ges. Nutzungsdauer - 8 Jahre) sind also 1987.

Viele Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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niklas christ
Quote from andrea doeker

nur ein Hinweis! keine Überprüfung Ihres Sachverhaltes!

Haben Sie bei der Berechnung A253. Ermittlung des kapitalisierten Reinertrages, Restnutzungsdauer Abs.3 des Ländererlasses vom vom 09.11.2021 bei der Prüfung der RND herangezogen?

Hier ist die Ermittlung der RND bei Kernsanierung beschrieben!

Danke für die Antwort Frau Doeker,

 

die RND ist allerdings richtig berechnet mit 45 Jahren!

Bei BJ 1953 und Kernsanierung 1995 sind ab 1995 von 72 Jahren RND auszugehen nach A253 Abs. 2 BewG . Diese ist zum Jahr 2022 mit 45 Jahren beziffert. Dies stimmt also! (2022+45=2067; 2067-1995=72) 

In der Berechnung steht aber Baujahr 1987, was ja nach Kernsanierung ohnehin keine Rolle mehr spielt. Es ist einfach eine falsche Angabe und so kann ich das unmöglich einem Mandanten vorzeigen. Dann heißt es, zurecht, "das stimmt aber doch gar nicht".

EDIT: Das Programm nimmt den Tag der Kernsanierung, rechnet dann +72 und dann -80 um das falsche Baujahr zu ermittlen. Zumindest würde so die falsche Baujahreszahl stimmen!

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andrea doeker

nur ein Hinweis! keine Überprüfung Ihres Sachverhaltes!

Haben Sie bei der Berechnung A253. Ermittlung des kapitalisierten Reinertrages, Restnutzungsdauer Abs.3 des Ländererlasses vom vom 09.11.2021 bei der Prüfung der RND herangezogen?

Hier ist die Ermittlung der RND bei Kernsanierung beschrieben!

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niklas christ
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Brauchen Sie da extra Informationen oder Ähnliches um nachzuforschen?