falsche Mietniveaustufe für Willich

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Guten Tag,

ich habe ein Einfamilienhaus in Willich (NRW) angelegt. In der Berechnungsliste wird ein Zuschlag von 0 % vorgenommen, tatsächlich richtig wäre aber 10 %, da sich Willich in der Stufe 4 befindet.

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thorsten seiwert

Hallo Herr Patzke,

ich sehe, dass Sie geantwortet haben, den Inhalt Ihrer Antwort erkenne ich jedoch nicht. Geben Sie mir gerne nochmal eine Rückmeldung.

Vielen Dank und viele Grüße

Thorsten Seiwert

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Maya GrundsteuerDigital
  • Rückfrage an Autor
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Sehr geehrter Herr Seiwert,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
An dieser Stelle möchten wir uns auch für die Community sichtbar zurückmelden:

Gemäß der Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des §254 des Bewertungsgesetzes wird für die Gemeinde Viersen die Stufe 3 und für die Gemeinde Willich die Stufe 4 als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.

Liegt das zu berechnende Grundstück allerdings in der Gemeinde Willich muss hier die Gemeinde Willich eingetragen werden. Im Nachgang erfolgt dann die Berechnung mit der Stufe 4.

Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Reiter “Grundstück” und das Feld “Gemeinde

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team 🚀

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anna-lena jaske

Guten Tag,

bei uns tritt auch nach Eingabe der Gemeinde Willich bei vielen Grundstücken in Willich noch die Mietniveaustufe 3 auf. Gibt es weitere Eingaben, die gemacht werden müssen?

Vielen Dank im Voraus.

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torsten junker
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Seiwert,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
An dieser Stelle möchten wir uns auch für die Community sichtbar zurückmelden:

Gemäß der Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des §254 des Bewertungsgesetzes wird für die Gemeinde Viersen die Stufe 3 und für die Gemeinde Willich die Stufe 4 als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.

Liegt das zu berechnende Grundstück allerdings in der Gemeinde Willich muss hier die Gemeinde Willich eingetragen werden. Im Nachgang erfolgt dann die Berechnung mit der Stufe 4.

Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Reiter “Grundstück” und das Feld “Gemeinde

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team 🚀

Die Antwort von Jasmina von Grundsteuer Digital ist nicht richtig, wie ich im Programm mehrfach ausprobiert habe. Die Mietniveaustufe wird nicht aus den Eintragungen unter "Grundstück"/"Gemarkung und Flurstück"/"Gemeinde" ermittelt, sondern aus der Eintragung im vorigen Erfassungsfenster "Basis"/"Gemeinde". Der dortige Eintrag kann völlig falsch sein, es gibt keine Plausibilitätsprüfung zu den erfassten Daten unter "Grundstück", aber aus der Eintragung unter "Basis"/"Gemeinde" wird die Mietniveaustufe ermittelt. Ich habe kein anderes Feld gefunden, welches Einfluss auf die Ermittlung der Mietniveaustufe hat, und verstehe den Sinn dahinter überhaupt nicht. Es müsste wenigstens ein Hinweis auf die widersprüchliche Erfassung der Gemeinde an zwei verschiedenen Stellen erfolgen, besser wäre die Löschung des doppelten und ungenutzten Felds "Gemeinde".

Viele Grüße an alle verzweifelten Nutzer, Torsten Junker

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Jasmina von GrundsteuerDigital
Quote from torsten junker

Die Antwort von Jasmina von Grundsteuer Digital ist nicht richtig, wie ich im Programm mehrfach ausprobiert habe. Die Mietniveaustufe wird nicht aus den Eintragungen unter "Grundstück"/"Gemarkung und Flurstück"/"Gemeinde" ermittelt, sondern aus der Eintragung im vorigen Erfassungsfenster "Basis"/"Gemeinde". Der dortige Eintrag kann völlig falsch sein, es gibt keine Plausibilitätsprüfung zu den erfassten Daten unter "Grundstück", aber aus der Eintragung unter "Basis"/"Gemeinde" wird die Mietniveaustufe ermittelt. Ich habe kein anderes Feld gefunden, welches Einfluss auf die Ermittlung der Mietniveaustufe hat, und verstehe den Sinn dahinter überhaupt nicht. Es müsste wenigstens ein Hinweis auf die widersprüchliche Erfassung der Gemeinde an zwei verschiedenen Stellen erfolgen, besser wäre die Löschung des doppelten und ungenutzten Felds "Gemeinde".

Viele Grüße an alle verzweifelten Nutzer, Torsten Junker

Lieber Herr Junker,


vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Feedback haben Sie natürlich vollkommen Recht. Wir möchten uns für den Irrtum entschuldigen.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Jaske,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte tragen Sie die Gemeinde unter "Gemeinde" und nicht unter "Ort" ein. 

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team