Steuervergünstigung Denkmalschutz - Betrag nicht nachvollziehbar

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Geschäftsgrundstück mit 2 Gebäuden, davon eins im Denkmalschutz:
Die in der Steuerberechnung ausgeworfene Vergünstigung des Messbetrages ist für uns schlicht nicht nachvollziehbar. Sämtliche Versuche, retrograd der Programmberechnung auf die Schliche zu kommen, sind gescheitert.
Der Rechengang ist in der Steuerberechnung nicht angedruckt.
Bei der ersten Version, in der Ihr Programm noch mit 25% statt 10% gerechnet hat, hatte uns ja schon der Chatbeitrag eines Kollegen weitergeholfen. 
M.E. ist der Betrag in der Steuerberechnung aber immer noch zu hoch (jedenfalls, wenn ich nach dem jüngst veröffentlichten Ländererlass rechne).
Frage:
Warum werden nur "Ergebnisse" in die Steuerberechnung eingestellt? Warum wird der Rechengang nicht angedruckt?
Die Zeit, diese - mit Probieren - nachzuvollziehen, würde ich gern sparen. Dem Mandanten fakturieren kann ich sie nämlich nicht.

System
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Christian Schmidt

Es wäre schön, wenn der Rechnungsgang auch in der richtigen Reihenfolge dargestellt würde. Wenn man es manuell "korrekt" rechnet - so wie es gerechnet werden muss, kommt man auch auf das Ergebnis von G.D., aber wenn man so rechnet wie dargestellt (anteilige Fläche x Wertzahl x kompletter Bodenwert(!!!) x 10% x Messzahl dann kommt da einfach nicht das richtige Ergebnis raus. Das soll mal ein Mandant verstehen. 

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dr. d. stiebing
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Dr. Stiebing,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht und Rückmeldung.

Wir haben den Vorgang eingehend geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Berechnungsproblem sollte nun behoben sein.

Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie uns bitte erneut.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital-Team

ja - ist es - lieben Dank!! DS

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Sehr geehrter Herr Dr. Stiebing,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht und Rückmeldung.

Wir haben den Vorgang eingehend geprüft und unser Produkt verbessert. Das von Ihnen beschriebene Berechnungsproblem sollte nun behoben sein.

Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie uns bitte erneut.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital-Team

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dr. d. stiebing

Liebes FINO-Team,

Ihre Hilfe beim Kollegen Ernstberger hat mir auch - jedenfalls zum Teil - geholfen:

Die Ermäßigung auf das begünstigte Gebäude wird jetzt mE richtig berechnet.

ABER:

Es fehlt jetzt leider der Begünstigungsbetrag auf den anteiligen Grund+Boden!

Mögen Sie netterweise noch mal weiterforschen?!

Danke+Gruß!