Nutzflächen z.B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern noch nicht eintragbar

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Leider sind im Bundesland Sachsen immer noch keine Nutzflächen bei Ein- und Zweifamilienhäusern eintragbar, die zu betrieblich genutzten Räumen zählen und unter 50 % der gesamten Wohn- und Nutzfläche ausmachen.

Das Problem ist scheinbar schon eine Weile bekannt, aber leider (zumindest in Sachsen)noch nicht behoben.

Wann kann mit einer Lösung dieses Problems gerechnet werden?

Duplikate 4
SN Zweifamilienhaus weitere Nutzflächen

Ich habe ein Zweifamlienhaus mit  weiteren Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind. Leider ist das Eingabefeld ausgegraut. Wie kann ich diese Daten eingeben?

Zweifamilienhaus und Nebengebäude

Wie erfasse ich ein Zweifamilienhaus mit getrennten Nebengebäude (Stallgebäude / Scheune)?

Nutzflächen

Die Nutzflächen (Grundstück NRW) zu den Wohnungen können nicht eingetragen werden.

Feld Nutzfläche bei Einfamilienhäusern mit Gewerberäumen

Bei einem Einfamilienhaus mit Gewerberäumen deren Umfang < 50 % ist, sind die Gewerberäume als Nutzfläche anzugeben. Dies kann aber im Programm nicht erfolgen, da die Felder für Nutzflächen bei Einfamilienhäusern grau sind. Habe ich einen Denkfehler oder das Programm? 

Jedenfalls wurde im letzten Einheitswertbescheid das Haus als Einfamilienhaus mit Nutzfläche ausgewiesen.

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Haas,

entsprechend der offiziellen Anleitung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum müssen Sie die Nutzflächen zur Wohnfläche der jeweiligen Wohnung hinzurechnen.

Weitere Nutzflächen sind im Bundesmodell (u. a. Sachsen) nur bei Mietwohngrundstücken erlaubt
(ELSTER-Regel: GW2_034). Deswegen sind diese korrekterweise in der Nutzeroberfläche bei Zweifamilienhaus ausgegraut.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Gerne möchten wir Ihnen ausführlich antworten: 

Wir können aufgrund der Tatsache, dass es immer einzelfallabhängig ist wie etwas bewertungsrechtlich anzusetzen ist, keine festen Aussagen treffen. Dies muss der Steuerberater ggf. unter Zuhilfenahme des Finanzamts entscheiden.

Des Weiteren: wir dürfen keine steuerliche Beratung vornehmen.

Im Bundesmodell müssen, wenn eine Einordnung (siehe nachfolgender Screenshot) hiernach erfolgt ist, die Flächen anhand der nachfolgenden Punkte unter A 254 Rohertrag des Grundstücks eingetragen werden.


Beim Ertragswert gilt:

Ob hier etwas anzusetzen ist, dürfen/können wir nicht beantworten. 

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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AnettM - GSD

Laut Finanzämte Thüringen und Sachsen müssen die Flächen von Nebengebäuden als NUTZFLÄCHE angegeben werden, auch bei EFH und ZFH und bloß nicht als Wohnfläche.

Dies ist jedoch im GSD nicht möglich. Kann niamnd ernsthaft vorschlagen, dass ich ein großer alter Schuppen als Wohnfläche angebe.

Ich habe schon mehrfach diese Frage gestellt und ständig wird sie fälschlicherweise als gelöst markiert.

Bitte endlich um Auseinandersetzung mit dem Problem. Mir wurde nur einmal geschrieben "Thomas GSD", dass ich das FA fragen soll. Das habe ich nun. Sie sagen angeben ALS NUTZFLÄCHE, bloß nicht als Wohnfläche. Sie sagten noch, es wird nicht mitberechnet, wir Gebäuden werden aber kontrolliert auch per Luftbilder und wenn es nicht angegeben ist, kommen Fragen auf...?

Mfg 

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Maya GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Haas,

entsprechend der offiziellen Anleitung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum müssen Sie die Nutzflächen zur Wohnfläche der jeweiligen Wohnung hinzurechnen.

Weitere Nutzflächen sind im Bundesmodell (u. a. Sachsen) nur bei Mietwohngrundstücken erlaubt
(ELSTER-Regel: GW2_034). Deswegen sind diese korrekterweise in der Nutzeroberfläche bei Zweifamilienhaus ausgegraut.

Herzliche Grüße
Maya Tabery
GrundsteuerDigital

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yara betten

Das Problem hatte ich vor 3 Wochen auch, dann wurde es behoben, jedoch ist der Fehler jetzt wieder aufgetaucht.

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Steffen Haas

Bestimmte Räume z.B. eine Praxis im EFH müssen als Nutzfläche angegeben werden. 

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andrea doeker

Bei EFH/ZFH sind Wohn- und Nutzflächen lt. Formular insgesamt anzugeben.

Weiter Erklärungen siehe in der amtlichen Anleitung Grundstück zur Erklärung unter Nutzflächen und Zubehörräumen. Vielleicht hilft dies weiter!

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Steffen Haas

Es geht um ein Nebengebäude in Sachsen  und damit das Bundesmodell.

Das Nebengebäude ist privat genutzt und ohne Tiere.

Also trage ich es bei weitere Nutzflächen ein, was aber zur Zeit nicht funktioniert (ausgegraut) :-(

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Dennis Wernicke

Kommt drauf an. Die Frage enthält auch ziemlich wenig Informationen.

Gibts im Stall noch Tiere? :)

Ist das Nebengebäude denn privat genutzt? Größe des NG? Welches Berechnungsmodell / Bundesland?

Wenn private Nutzung und Bundesmodell - schauen was üblicherweise nicht zur Wohnfläche gehört: 

1. Zubehörräume
- Kellerräume und Dachböden, die nicht als Wohnraum dienen;
- Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung;
- Waschküchen;
- Trockenräume;
- Heizungsräume;
- Garagen;
- Gartenhaus und Schuppen (Nebengebäude), wenn sie zu privaten Zwecken (z. B. als Abstellräume) genutzt werden.

Grundlage ist die Wohnflächenverordnung

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-1
frank missmahl

Zu den Geschäftsgrundstücken können im Bundesmodell keine Nutzflächen eingetragen werden. Wenn Angaben zu einem Nichtwohngrundstück abgefragt werden, dann wird nur die Bruttogrundfläche abgefragt, nicht auch die Nutzfläche separat.