Weitere (Nichtwohn)Gebäuden bzw. Nebengebäude auf dem Grundstück (Schuppen, gemauert; Blockhaus aus Holz, etc). [Sachsen, bzw. Bundesmodell]
Hallo,
weiß jemand, ob diese Flächen überhaupt zu erfassen sind? Kennt jemand Beispiele, wie bestimmte Grundstücksituationen zu erfassen wären bei GSD?
Einzige Hilfestellung zum Thema eigentlich die koord. Erlasse, aber es bleiben einige Fragen offen, oder jedenfalls nicht ganz sicher beantwortet.
Sie sind eigentlich Flächen von Zubehörräumen, also keine Wohn- oder Nutzflächen, sollten also keine Rolle spielen, oder?
Also unterschiedliche Nebengebäuden, fest verbunden (zB Holzschuppen mit Betonleiste, etc.). Muss man die irgendwo angeben? Oder ist es "Abstellraum außerhalb des Hauptgebäudes" und außer acht lassen?
A 249.9 Grundstücksart sonstiges bebautes Grundstück - greift hier m.E. nicht.
Danke mfg
Ich denke sie müssen nicht erfasst werden
nach:
Bundesgesetzblatt
Teil I 1990 Nr. 55 vom 18.10.1990 Neufassung der Zweiten
Berechnungsverordnung § 42 Wohnfläche Punkt (4) Absatz 2
Beispiel Annaberg Buchholz
Danke! Das es nicht zur Wohnfläche gehört, steht hier tatsächlich drin (s.o. "laut WoFlVO nicht zur Wohnfläche gehört"), aber als Nutzfläche?
"Für die Abgabe der Grundsteuererklärung müssen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt angeben."
"Koordinierte Erlasse: A 243 Begriff des Grundvermögen:
(5) Der Grundsteuerwert umfasst auch Nebengebäude und Zubehörräume (z. B. Keller-, Abstell- und
Heizungsräume), wenn sie auf dem mit dem Hauptgebäude bebauten Grundstück stehen (z. B.
Garagen) oder zusammen mit dem Grundstück genutzt werden."
Mich wundert, dass dazu nirgendwo konkret was steht (abgesehen Bayern und Niedersachsen, g).
Danke noch mal an Alle, die sich die Zeit nehmen, hier mitzudenken :-)