Weitere (Nichtwohn)Gebäuden bzw. Nebengebäude auf dem Grundstück (Schuppen, gemauert; Blockhaus aus Holz, etc). [Sachsen, bzw. Bundesmodell]
Hallo,
weiß jemand, ob diese Flächen überhaupt zu erfassen sind? Kennt jemand Beispiele, wie bestimmte Grundstücksituationen zu erfassen wären bei GSD?
Einzige Hilfestellung zum Thema eigentlich die koord. Erlasse, aber es bleiben einige Fragen offen, oder jedenfalls nicht ganz sicher beantwortet.
Sie sind eigentlich Flächen von Zubehörräumen, also keine Wohn- oder Nutzflächen, sollten also keine Rolle spielen, oder?
Also unterschiedliche Nebengebäuden, fest verbunden (zB Holzschuppen mit Betonleiste, etc.). Muss man die irgendwo angeben? Oder ist es "Abstellraum außerhalb des Hauptgebäudes" und außer acht lassen?
A 249.9 Grundstücksart sonstiges bebautes Grundstück - greift hier m.E. nicht.
Danke mfg
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird die Nutzfläche auf die Wohnfläche angerechnet. Da ist es dann auch egal, wo man die Fläche einträgt. Es ist erlaubt, die Nutzfläche der Wohnung mit der niedrigsten Kaltmiete zuzurechnen. Falls es sich wirklich, um ein Gebäude handelt.
Der Grundsteuerwert umfasst auch Nebengebäude! "(5) Der Grundsteuerwert umfasst auch Nebengebäude und Zubehörräume (z. B. Keller-, Abstell- und Heizungsräume), wenn sie auf dem mit dem Hauptgebäude bebauten Grundstück stehen (z. B. Garagen) oder zusammen mit dem Grundstück genutzt werden." AE A243 Abs 5
Ich mache es bisher so, dass falls es sich nicht um einen einfachen Metall-/Blech-/Plastikschuppen handelt, den man evtl noch unter Zubehör subsumieren könnte, der Nutzfläche zurechne.