Weitere (Nichtwohn)Gebäuden bzw. Nebengebäude auf dem Grundstück (Schuppen, gemauert; Blockhaus aus Holz, etc). [Sachsen, bzw. Bundesmodell]
Hallo,
weiß jemand, ob diese Flächen überhaupt zu erfassen sind? Kennt jemand Beispiele, wie bestimmte Grundstücksituationen zu erfassen wären bei GSD?
Einzige Hilfestellung zum Thema eigentlich die koord. Erlasse, aber es bleiben einige Fragen offen, oder jedenfalls nicht ganz sicher beantwortet.
Sie sind eigentlich Flächen von Zubehörräumen, also keine Wohn- oder Nutzflächen, sollten also keine Rolle spielen, oder?
Also unterschiedliche Nebengebäuden, fest verbunden (zB Holzschuppen mit Betonleiste, etc.). Muss man die irgendwo angeben? Oder ist es "Abstellraum außerhalb des Hauptgebäudes" und außer acht lassen?
A 249.9 Grundstücksart sonstiges bebautes Grundstück - greift hier m.E. nicht.
Danke mfg
Liest eigentlich jemand diese Anfragen? Ich habe noch nie eine Antwort bekommen.
Heute habe ich endlich unser Finanzamt Plauen erreicht: wir haben nur wieder eine ganz "neue" Lösung: die Flächen von solchen Nebengebäuden (Schuppen, etc) werden nicht mitberechnet, man soll sie aber als zusätzliche Nutzfläche auch bei Wohngrundstücken mit angeben. Als ich darauf hingewiesen habe, dass das in GSD nicht möglich ist, meinten die Bearbeiter, dann als Zusatzangabe Gebäude samt Fläche angeben (außer wenn es nur paar quadratmeter wären).
Also Info an GSD: es sollte ermöglicht werden Nutzflächen von solchen Nebengebäuden zusätzlich zu erfassen. Jetzt ist es ja ausgegraut. Und eine Erklärung dazu. Ich habe immer noch keine Antwort vom GSD, wie sie das mit diesen Flächen angedacht haben.