Deklaration Betriebswohnungen/-häuser

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Guten Tag,


uns stellt sich die Frage, wie die Flächen von ausnahmsweise gestatteten Wohnhäusern/Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiterin in eigentlich reinen Gewerbegebieten einzustufen sind. Uns ist nicht klar, wie hier die gesetzliche Regelung ist. Dominiert der gewerbliche Hintergrund und Zweck oder - so tendieren wir - die tatsächliche Nutzung, also der Wohnzweck?

Für Veweise auf die gesetzliche Regelung wären wir sehr dankbar.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hitzel

Fachlichkeit
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GrundsteuerDigital
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Hallo Herr Hitzel,

wir würden empfehlen dazu Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.

Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -