Deklaration Betriebswohnungen/-häuser
Guten Tag,
uns stellt sich die Frage, wie die Flächen von ausnahmsweise gestatteten Wohnhäusern/Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiterin in eigentlich reinen Gewerbegebieten einzustufen sind. Uns ist nicht klar, wie hier die gesetzliche Regelung ist. Dominiert der gewerbliche Hintergrund und Zweck oder - so tendieren wir - die tatsächliche Nutzung, also der Wohnzweck?
Für Veweise auf die gesetzliche Regelung wären wir sehr dankbar.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hitzel
Hallo Herr Hitzel,
wir würden empfehlen dazu Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.
Schöne Grüße
- Ihr GrundsteuerDigital Team -