Nichterkennung einer gültigen Steuer-Nummer

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Bei Eingabe der gültigen Steuer-Nr. für Bayern 249/xxx/xxxxx erscheint der Validierungsfehler „ungültige Steuer-Nr.“, obwohl das Bundesland Bayern eingegeben wurde. Es handelt sich um die Steuer-Nr., die auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes Schweinfurt, Bundesland Bayern, steht und die auch aktuell noch gültig ist (Abstimmung mit dem FA bereits erfolgt). Somit ist keine Berechnung und keine Übermittlung der Erklärung über das Programm Grundsteuer Digital möglich.

Ebenfalls keine Übermittlung möglich in Fällen, bei denen es gar keine Steuer-Nr. gibt, z. B. wenn jemand noch nie veranlagt wurde.

Wie ist das Problem zu handhaben?

Vielen Dank.

System
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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrter Frau Motschenbacher,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie von "christensen" sehr gut und richtig erklärt, muss in diesem Fall nicht die Einkommenssteuer-ID, sondern das Einheitswert-Aktenzeichen angegeben werden.

Wir schießen dieses Thema somit mit dem Vermerk "kein Fehler" ab. Rückfragen sind natürlich dennoch jederzeit möglich.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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christensen

Die Steuernummer für die Feststellungserklärung ist nicht die Einkommensteuer SteuerNr. sondern das EW Azen, dass sich aus dem Anforderungsschreiben ergibt.

Bei den EIgentümern KANN eine Steuernummer angegeben werden, muss aber nicht zwingend. Allerdings muss mindestens die SteuerID erfasst werden. Die fehlende Einkommensteuernummer führt nicht dazu, dass Sie keine Erklärungen einreichen können.