Bayern - Eingabe Garagen
ab wann kann man jetzt endlich die Garagen in Bayern eingeben?
ab wann kann man jetzt endlich die Garagen in Bayern eingeben?
Hallo,
schauen Sie dazu mal in den Art. 2 des bayrischen Grundsteuergesetzes.
Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, wo eine Grundstücksgemeinschaft ca. 20 Tiefgaragenstellplätze (in Bayern) hat und diese vermietet. D.h. jede Garage ist eine eigene Wirtschaftliche Einheit, es hat auch jede ein eigenen Aktenzeichen. Gilt hier auch die "0" bei unter 50m2 Nutzfläche? Oder gilt das nur im Zusammenhang mit einem Wohngrundstück?
Es macht in der Berechnung auf alle Fälle einen Unterschied ob ich nun 0 m² oder die tatsächlichen 12 m² angebe.
Richtigstellung, die Eingabe mit 0 geht wohl zwar schon immer. Aber das Grundsteuer Digital dann auch eine Berechnung durchführt geht erst seit ca. 4 Wochen.
Als qm geben Sie "0" an, wenn die Garage unter 50 qm Nutzfläche hat.
gem. meiner Fachliteratur sind Garagen zu erfassen, auch unter 50 qm, allerdings werden die 50 qm dann abgezogen, aber die Stückzahl der Garagen muss erfasst werden; wenn ich keinen qm angebe, lässt Fino mich nicht durch. von daher die Frage wie ich die Garagen unter 50 qm reinbringe....
Wie @christensen bereits geschrieben hat, geht dies schon immer.
Dabei sind nur Garagen, die mehr als 50m² Nutzfläche haben, mit dem übersteigenden Teil zu erfassen.
Schon immer! Einfach neues Gebäude mit Bezeichnung „Garage“ erfassen und den Freibetrag bei der Nutzfläche abziehen.
Hallo,
schauen Sie dazu mal in den Art. 2 des bayrischen Grundsteuergesetzes.
danke... ja, auf die Idee hätte ich mal selbst kommen können...