Miteigentumsanteil Garage

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Die Garage ist im Grundbuchblatt & Kaufvertrag mit einem Miteigentumsanteil aufgeführt. Garagen werden aber pauschal in die Berechnung miteinbezogen. Kann der Miteigentumsanteil der Garage also bei "Gemarkung und Flurstücke" außen vor gelassen werden?

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christensen

Nein, Sie müssen die MEA bei den Grundstücken/Gemarkungen  zusätzlich erfassen.