Miteigentumsanteil Garage
Die Garage ist im Grundbuchblatt & Kaufvertrag mit einem Miteigentumsanteil aufgeführt. Garagen werden aber pauschal in die Berechnung miteinbezogen. Kann der Miteigentumsanteil der Garage also bei "Gemarkung und Flurstücke" außen vor gelassen werden?
Nein, Sie müssen die MEA bei den Grundstücken/Gemarkungen zusätzlich erfassen.