Große Grundstücke, die überwiegend der Wohnnutzung dienen

Avatar
  • aktualisiert
  • Kein Fehler

Hallo.

Kann es sein, dass bei der Berechnung im Programm die Vergünstigungen nicht programmiert sind?

Wenn die Fläche des Grundstücks um das zehnfache größer ist, als die Wohnfläche triff eine Vergünstigung in Kraft, diese wird allerdings in der vom Programm berechneten Berechnung nicht berücksichtigt. Genau dasselbe bei Grundstücken die Größer als 10.000 m sind.

Kennt sich jemand damit aus? Vergessen wir in der Kanzlei nur ein Häkchen zu setzen oder liegt der Fehler beim Programm.

Habt noch einen schönen Tag.

Viele Grüße, Lisa

Avatar
GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft
Avatar
Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

Sehr geehrte Frau Weigel,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eines der Land- und Forstwirtschaft. Die Vergünstigungen gibt es somit in Bayern nur bei Grundsteuer B.

Wir werden das Thema mit dem Vermerk "kein Fehler" abschließen. Bei Rückfragen können Sie natürlich dennoch jederzeit erneut auf dieses Thema antworten.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
lisa weigel
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Frau Weigel,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eines der Land- und Forstwirtschaft. Die Vergünstigungen gibt es somit in Bayern nur bei Grundsteuer B.

Wir werden das Thema mit dem Vermerk "kein Fehler" abschließen. Bei Rückfragen können Sie natürlich dennoch jederzeit erneut auf dieses Thema antworten.


Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

Das Grundstück mit der Nummer G-47977478 es handelt sich somit um die Grundsteuer B. Bitte um detailliertere Begründung.

Avatar
Jasmina
  • Wird überprüft
Avatar
Quote from lisa weigel

Das Grundstück mit der Nummer G-47977478 es handelt sich somit um die Grundsteuer B. Bitte um detailliertere Begründung.

Sehr geehrte Frau Weigel,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir haben Ihre Anfrage nochmals zwecks Prüfung an unsere interne Fachabteilung übergeben.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar

Sehr geehrte Frau Weigel,

gerne möchten wir uns bei Ihnen zurückmelden. Sie haben uns zwei unterschiedliche Grundstücksnummern genannt. Bzgl. des ersten genannten Grundstückes, haben Sie die Antwort oben erhalten.

Bzgl. des zweiten Grundstückes:
Das Gebäude genügt nicht den Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayGrStG → Das Gebäude hat fast 50% Nutzfläche, sodass die erforderlichen 90% Wohnnutzung nicht erfüllt sind.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team