Freigabe durch Mandant bzw. Kanzleiinterne Freigabe / Urspr. bearbeitender Mitarbeiter bekommt keine Benachrichtigung
Mit Kanzlei-Freigabe erhält der ursprüngliche Bearbeiter keine Benachrichtigung, da mit Freizeichnungsanforderung der Sachbearbeiter automatisch auf den Freizeichnenden wechselt - wieso?
Ich als Freizeichnender kann auch nicht mehr erkennen, wer eigentlich den Auftrag bearbeitet und mir zugeschickt habe. Dies muss ich dann mühsam über das Protokoll herausfinden.
Ich muss daraufhin parallel über andere Kommunikationswege meinen Mitarbeiter kontaktieren und ihm die Info geben, dass die Freigabe kanzleiintern nun erfolgt ist.
Hier sollte es ein eigenes Feld unterhalb von "Sachbearbeiter" für den "Freizeichnenden" geben.
Genauso ist dies bei Mandatsfreigabe. Hier bekomme ich als Freizeichnender die Benachrichtigung, nicht jedoch der ursprüngliche Sachbearbeiter, dass der Mandant die Steuererklärung freigegeben hat.
Der Sachbearbeiter sollte diese Information erhalten, damit er die Erklärung per ELSTER senden kann.
Hallo, was genau wurde hier umgesetzt? Wir haben auch das Problem, dass der ursprüngliche Bearbeiter nach der Kanzleifreigabe eines Kollegen keine Mitteilung erhält und auch der Sachbearbeiter nicht wechselt. Machen wir etwas verkehrt?