Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Der Mandant, ein gemeinnütziger Verein, hat von einem Flurstück von 40.936 qm eine Teilfläche von 7.338 qm als Acker verpachtet. Lediglich die Teilfläche von 7.338 qm ist nach § 8 Abs. 1 GrStG nicht grundsteuerbefreit. 

Es bedarf einer Eingabe in GrundsteuerDigital, Bundesmodell,  unter „Befreiung/Vergünstigung“, Unterpunkt: „Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen“, weiterer Unterpunkt "Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke". Dieser letzte Unterpunkt ist jedoch ausgegraut, so dass keine Eingabe möglich ist.

Das Problem betrifft eine Vielzahl von gemeinnützigen Einrichtungen. 

Weist man lediglich unter „Basis“, „Details/Weitere Angaben“ in der Eingabe darauf hin, dass ein Teil nicht steuerbefreit ist, wird dies bei der Steuerberechnung (natürlich) nicht berücksichtigt. Das gesamte Grundstück wird als steuerbefreit behandelt. 

Kann das Problem von GrundsteuerDigital gelöst werden oder kann GrundsteuerDigital in solchen Fällen nicht verwendet werden?

Fachlichkeit
Pinned replies
Avatar
Maya GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Beantwortet

Sehr geehrte Community Mitglieder,

sind Felder in der Anwendung ausgegraut, so können durch ELSTER-Bedingungen maschinell keine Angaben in diesem Bundesland ausgewertet werden. Bitte nutzen Sie für diese Fälle das Freitextfeld.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
Maya GrundsteuerDigital
  • Antwort
  • Beantwortet

Sehr geehrte Community Mitglieder,

sind Felder in der Anwendung ausgegraut, so können durch ELSTER-Bedingungen maschinell keine Angaben in diesem Bundesland ausgewertet werden. Bitte nutzen Sie für diese Fälle das Freitextfeld.

Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team

Avatar
TX Steuerberatung

Auch wir haben ähnliche Probleme, sodass eine Eintragung nicht möglich ist.

Image 1222

Wann ist hier nun mit einer Abhilfe zu rechnen?

Avatar
markus mehring
Quote from frank missmahl

Zitat von Markus Mehring:

"Es geht über Elster. Ich verweise auf die Erläuterungen des amtlichen Vordrucks "Zu den Zeilen 4 bis 11" und "Zu Zeile 12".
Die bisherigen Auskünfte von Grundsteuer-Digital waren, dass es ein Schnittstellenproblem auf Seiten Elster gäbe."


Kommentar: Das steht wohl in der Ausfüllanleitung und im manuell ausfüllbaren Formular kann man das wohl eintragen. Im Elster-Programm funktioniert es bei mir leider nicht.

Wenn es über das Elster-Programm nicht funktioniert, insoweit das Elster-Formular auszufüllen, wäre das übel, weil nur die elektronische Übermittlung zulässig ist. Ich werde es mir diese Woche anschauen.

Avatar
frank missmahl

Zitat von Markus Mehring:

"Es geht über Elster. Ich verweise auf die Erläuterungen des amtlichen Vordrucks "Zu den Zeilen 4 bis 11" und "Zu Zeile 12".
Die bisherigen Auskünfte von Grundsteuer-Digital waren, dass es ein Schnittstellenproblem auf Seiten Elster gäbe."


Kommentar: Das steht wohl in der Ausfüllanleitung und im manuell ausfüllbaren Formular kann man das wohl eintragen. Im Elster-Programm funktioniert es bei mir leider nicht.

Avatar
markus mehring
Quote from frank missmahl

Das geht m.E. weder über Grundsteuer-Digital, noch über Elster.

Praktiker-Lösungen (alternativ oder additiv):

1. Nutzung des Freitextfeldes in der Erklärung zur Erläuterung des Sachverhaltes unter Angabe aller erforderlichen Informationen.

2. Liegt das Grundstück in NRW, kann auf der Homepage der Finanzverwaltung das "Muster zur Auflistung von steuerbefreitem Grundbesitz" ausgefüllt, unterschrieben und an die Finanzverwaltung geschickt werden.

Es geht über Elster. Ich verweise auf die Erläuterungen des amtlichen Vordrucks "Zu den Zeilen 4 bis 11" und "Zu Zeile 12".

Die bisherigen Auskünfte von Grundsteuer-Digital waren, dass es ein Schnittstellenproblem auf Seiten Elster gäbe.

Avatar
frank missmahl

Das geht m.E. weder über Grundsteuer-Digital, noch über Elster.

Praktiker-Lösungen (alternativ oder additiv):

1. Nutzung des Freitextfeldes in der Erklärung zur Erläuterung des Sachverhaltes unter Angabe aller erforderlichen Informationen.

2. Liegt das Grundstück in NRW, kann auf der Homepage der Finanzverwaltung das "Muster zur Auflistung von steuerbefreitem Grundbesitz" ausgefüllt, unterschrieben und an die Finanzverwaltung geschickt werden.

Avatar
markus mehring
Quote from corinna reisinger

ich habe das gleiche Problem. Gibt es hierzu schon eine Lösung?

Keine mir bekannte. Grundsteuer-Digital schweigt. Geht es nicht über Grundsteuer-Digital, wird es über ELSTER erfolgen müssen.

Avatar
corinna reisinger

ich habe das gleiche Problem. Gibt es hierzu schon eine Lösung?

Avatar
linda müller

Ich habe ein ähnliches Problem.

1 wirtschaftliche Einheit bestehend aus 2 Flurstücken. Eins der Flurstücke ist 205qm groß und ist komplett Straße. Dieses Flurstück möchte ich als grundsteuerbefreit anlegen. "Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke" ist aber ausgegraut und kann nicht ausgefüllt werden

Avatar
frank missmahl

Das kann ich nur bestätigen.

Wenn ich unter dem Reiter "Steuerbefreiung" einen Befreiungsgrund eingebe, bleiben unten alle weiteren Felder ausgegraut, d.h. ich kann keine weiteren Details unter dem Unterpunkt "Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grund und Bodens für steuerbefreite Zwecke" erfassen.

Wann wird das endlich behoben?