Bayern: Ertragsmesszahl = 0
Sehr geehrtes Team von GrundsteuerDigital,
als Ertragsmesszahl (landwirtschaftliche Nutzung) lässt sich der Wert "0" nicht eintragen. Im Bayerischen Ministerialblatt vom 09.03.2022 (BayMBI. 2022 Nr. 162) steht auf Seite 36 das Folgende:
"Liegt für das Flurstück keine Ertragsmesszahl vor, wie z. B. bei Flurbereinigungsverfahren oder Rekultivierungsflächen, tragen Sie bitte als Ertragsmesszahl „0" ein."
Es ist also ausdrücklich "0" einzutragen. Ich bitte folglich um Fehlerkorrektur bei der Programmierung.
Mit freundlichen Grüßen
Theresa Meier
Liebe Community Mitglieder,
vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Wir konnten den Fehler identifizieren und heute um 10:55 Uhr beheben.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team