Hamburg mehr als 10.000 qm Fläche bei Teileigentum
Laut Anleitung zur Anlage Grundstück (HmbGrSt 2) ist bei Teileigentum folgende Berechnung vorzunehmen:
Zusätzliche Angaben bei mehr als 10.000 m² Grund- und Bodenfläche
Zu Zeile 19
Beträgt die Summe aller Flurstücksflächen der wirtschaftlichen Einheit mehr als 10.000 m², geben Sie bitte die gesamte Fläche
an, die bebaut ist. Es ist sowohl die steuerbefreite als auch die steuerpflichtige Fläche aller Flurstücke zu berücksichtigen.
Gehört bei Wohnungs- oder Teileigentum nur ein Teil der Flurstücksflächen aus z. B. Zeile 5 zum Grund und Boden der
wirtschaftlichen Einheit, rechnen Sie bitte die gesamte Fläche des Flurstücks, die bebaut ist, auf Ihren Anteil herunter und
geben diese Fläche an (bebaute Fläche x zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil aus Zeile 6 = Angabe für Zeile 19).
wenn ich diesen Betrag im entsprechenden Feld eingebe erhalte ich jedoch folgende Fehlermeldung:
Validierungsfehler:
- Sie müssen nur Angaben zur bebauten Fläche machen, wenn die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücksflächen mehr als 10.000 m² beträgt. Berichtigen Sie bitte Ihre Angaben.
So kann ich die Erklärung nicht absenden? Was ist nun richtig?
Sehr geehrte Frau Kujas,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie die später Rückmeldung.
Leider ist kein Fehler aufzufinden, da die Fläche der wirtschaftlichen Einheit zählt. Bitte entfernen Sie die Eintragung im Feld " >10.000qm.." . Danach sollte das funktionieren.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team