bebautes Grundstück (Bayern)
Der Stichtag zur Bewertung ist der 1.1.2022. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Haus im Rohbau und war nicht bewohnbar. Muss das Grundstück nun als bebautes oder unbebautes Grundstück bewertet werden?
Der Stichtag zur Bewertung ist der 1.1.2022. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Haus im Rohbau und war nicht bewohnbar. Muss das Grundstück nun als bebautes oder unbebautes Grundstück bewertet werden?
Da es noch nicht nutzbar (also nicht bezugsfertig) war, handelt es sich um ein unbebautes Grundstück. Hier ist dann zum 1.1.2023 eine Nachfeststellung vorzunehmen, wenn in 2022 Bezugsfertigkeit gegeben war/ist.