Vollständigkeitserklärung ausgestellt auf Grundstückseigentümer
Warum ist bei einem abweichenden Eigentümer die Feststellungserklärung auf den Grundstückseigentümer, die Vollständigkeitserklärung allerdings auf den Mandanten ausgestellt? Kann man das ändern?
Ich schließe mich der Frage an und erweitere, dass beim Ausdruck des Blattes "Berechnung des Grundsteuermessbetrag" der Mandant aufgeführt wird und nicht die Eigentümer. MfG