Schnittstellen GrundsteuerDigital Plattform
DATEV Basisdaten online (BDO)
Über DATEV Basisdaten online können Steuerberater die Stammdaten betroffener Mandanten direkt in GrundsteuerDigital übertragen. Hierbei werden im Sinne der Datensparsamkeit ausschließlich Daten übertragen, welche im Rahmen der Grundsteuerdeklaration erforderlich sind. Mandantenstammdaten, die über die Schnittstelle Basisdaten Online importiert wurden, können durch eine Funktion in GrundsteuerDigital aktualisiert werden. Bei Änderungen im DATEV Arbeitsplatz erfolgt jedoch keine automatisierte Aktualisierung in GrundsteuerDigital.
Dokumentenablage im DATEV Arbeitsplatz
Die Schnittstelle zur DATEV Dokumentenablage (oder DMS) ermöglicht Ihnen die Übertragung von Dokumenten wie z.B. Bescheide über das Dateisystem an den DATEV Arbeitsplatz. Der Dokumententransfer in DATEV DMS/Dokumentenablage muss in Ihrem DATEV-System vorab aktiviert werden (Weitere Informationen). Ein Austausch ist jedoch anschließend nur in eine Richtung möglich. GrundsteuerDigital zu DMS.
Schnittstelle zum Finanzamt
Die Übertragung der Feststellungserklärungen zum entsprechenden Finanzamt erfolgt sicher und authentifiziert über die vorgeschriebene amtliche ELSTER-Schnittstelle. Sie benötigen weder ein Zertifikat noch ein Zugang zu Mein ELSTER.
Anforderung offizieller Dokumente
Diverse offizielle Dokumente wie den Grundbuchauszug können Sie über GrundsteuerDigital anfordern: https://shop.grundsteuer-digital.de/
Die Grundbuchauszüge werden im Anschluss und nach Zahlungseingang in der Regeln innerhalb von 48 Stunden digital per E-Mail zugestellt.
Liegenschaftsinformationen
Relevante Liegenschaftsinformationen wie Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer (ggf. bestehend aus Flurstückszähler und Flurstücksnenner), Lagebezeichnung und Bodenrichtwert können über die GrundsteuerDigital Plattform abgerufen und automatisch übernommen werden. Eine Preisübersicht finden Sie hier.