Ansatz Mindestwert nach § 251 BewG

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Habe gerade in einer Berechnung einen abgezinsten Bodenwert von EUR 65.611,54 und einen Mindestwert von EUR 89.000.

Der Grundsteuerwert ergibt sich dann aus Reinertrag und abgezinstem Bodenwert. Müßte nicht der Mindestwert übernommen werden?

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christensen

Bitte § 251 genau lesen. Wenn der Grundsteuerwert aus Reinertrag und abgez. Bodenwert niedriger ist als der Mindestwert, dann ist der Mindestwert anzusetzen.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Wird überprüft

Sehr geehrter Herr Staloch,

vielen Dank für Ihren Beitrag.


Freundlicherweise wurde Ihre Anfrage vom Community-Mitglied "christensen" bereits beantwortet - wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich.

Das es sich um keinen Programmfehler handelt, schließen wir die Bearbeitung mit dem Status "kein Fehler" ab. Kommentare sind natürlich weiterhin möglich.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team