Mitwirkung und Empfangsvollmacht trennen
Wann ist mit einer Lösung bzgl der Unterscheidung "Empfangsvollmacht" und "Mitwirkung" zu rechnen?
Die 1. Anfrage hier in der Community ist über einen Monat alt.
Ich kann dem Mandanten solch einen Ausdruck nicht vorlegen!
Liebe Community-Mitglieder,
vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Die Umsetzung wird inzwischen durch das Entwicklerteam realisiert. Die Änderung werden schnellstmöglich live gehen.
Bitte beachten Sie, dass der Bescheid in der Regel der Empfangsbevollmächtigten Person zugestellt wird. Bitte prüfen Sie auch die Hinweise bei der ELSTER-Prüfung, insbesondere den Hinweis im Bezug auf § 183 AO.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team
Ich verstehe Ihre Antwort nicht.
Kann ich nun Mitwirkung sowie Empfangsvollmacht getrennt anhaken?
Derzeit ist es bei Massenverarbeitung von Erklärungen so, dass das Feld "Mitwirkung" nicht gefüllt wird und auch nicht gesondert angehakt werden kann.
Sehr ärgerlich, denn das bedeutet, ich muss in jede Erklärung einzeln reingehen und diese einzeln erstellen, um zu erreichen, dass das Feld Mitwirkung gefüllt wird.
Eine Empfangsvollmacht will ich nicht haben, da es sich um eine Wohnungsbaugesellschaft mit 3.000 Grundstücken handelt. Doch die Mitwirkung der Steuerkanzlei soll erfasst sein.