Grundsteuererklärung zum 01.01.2023 ?
Ich habe eine Feststellungserklärung zum 01.01.2022 für ein unbebautes Grundstück erstellt, welches im Laufe des Jahres bezugsfertig geworden ist. Kann ich zeitgleich die Erklärung zum 01.01.2023 für das daraus entstandene Einfamilienhaus erstellen und übertragen?
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nein. Änderungen die 2022 erfolgt sind, ist es technisch möglich erst ab 01.01.2023 zu übertragen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team