Denkmalschutz (Vergünstigung) bei Mietwohngrundstücken in Sachsen bei Berechnung nicht berücksichtigt
Ich habe ein Grundstück für das eine Vergünstigung durch Denkmalschutz vorliegt. In der Basis ist der Haken gesetzt, in der Berechnung wird die Vergünstigung allerdings nicht berücksichtigt.
Sehr geehrte Frau Wagner,
nochmals vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Wir haben die Steuerberechnung mit anteiligen Vergünstigungen jetzt dahingehend verändert, dass der Grundsteuerwert aufgeteilt nach AEGrStG A 15.5 (Fläche Vergünstigt / Fläche der Wohn- und Nutzfläche bzw. Bruttogrundfläche) wird und diese Anteile dann mit der jeweiligen Steuermesszahl multipliziert werden.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team