DATEV BDO verbinden - wie funktioniert das bei Mandanten-Dubletten?

Avatar
  • aktualisiert
  • Beantwortet

Habe eine MandantenNr. doppelt. Die erste Anlage der MadtNr. erfolgte offensichtlich manuell am 29.06.2022. Am 5.7.2022 wurde diese MdtNr. dann als Dublette über BDO eingerichtet.

In der Zeit vom 29.6.-5.7. wurden allerdings unter der manuell eingerichteten Nr. drei Grundstücke angelegt und letztendlich jetzt am 13.9. über Elster gesendet.

In DMS habe ich jetzt erst festgestellt, dass keine Dokumente übertragen wurden. Grund ist natürlich, dass die manuell vergebene MdtNr nicht mit BDO verbunden ist.

Hierfür gibt es  zwar die Möglichkeit den manuellen Mdten mit der BDO zu verbinden. Aber egal was ich dort versuche einzugeben (MandantenNr., Name, UID Nr.) es passiert dann nichts erkennbares.

Bedienung
Avatar
christensen
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Sehr geehrter Herr Christensen,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

In diesem Fall, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Den neuen, über BDO Importierten, Mandanten bitte löschen. Dort befinden sich auch keine Grundstücke oder Erklärungen
  • Danach in den manuell angelegten Mandanten gehen und dort unten links auf "DATEV BDO verbinden" klicken. Dort findet dann die Verbindung mit dem Datensatz aus DATEV statt. Somit sind sie verknüpft


Man kann den Mandanten somit in Zukunft aus DATEV aktualisieren oder in DATEV DMS Daten übertragen. Unser Vorschlag "manuell umzuhängen", funktioniert inzwischen leider nicht mehr. Hintergrund: Die abgegebenen Erklärungen haben Versionen der Datensätze erzeugt, die rechtlich so bleiben müssen. Das "umhängen" wäre daher zu riskant.



Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

Da es bei der anderen Mandantennummer, die Ihnen genannt wurde, nicht klappt eine BDO Verbindung herzustellen, kann es in diesem Fall denklogisch auch nicht funktionieren. Die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise würde ich erst dann durchführen wollen, wenn Sie es schaffen die andere Mandantennummer "intern" mit BDO zu verbinden.