Grundstück Nießbrauch
Unser Mandant hat Grundstücke an seine Kinder übergeben, sich dabei aber den Nießbrauch vorbehalten.
Wir haben die Grundstücke über die Liste "grundsteuerrelevante Daten aus ESt" angelegt, aber eben unter der Mandantennummer des Elternteils.
Wie kann ich die Zuordnung der Grundstücke ändern (Kind ist selbst als Mandant angelegt)?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In diesem Fall müssten Sie das Gründstück einmal neu anlegen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer