In der Berechnung wird § 7 Abs. 2 HGrStG nicht berücksichtigt

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Die Berechnung für das hessische Model berücksichtigt nicht § 7 Abs. 2 letzter Satz HGrStG indem Grundstücke im Aussenbereich lediglich mit10% des durchschnittlichen Bodenrichtwertes angesetzt werden. Leider kommt ohne die Berücksichtigung das 6 fache des ursprünglichen Wertes heraus. Das kann man dem Mandanten nicht erklären. 

(2) Der Bodenrichtwert ist der zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 ermittelte Bodenrichtwert nach § 196 Baugesetzbuch der Bodenrichtwertzone, in der das Grundstück liegt. Erstreckt sich das Grundstück über mehr als eine Bodenrichtwertzone, wird für jede in einer Bodenrichtwertzone gelegene Grundstücksteilfläche der jeweilige Bodenrichtwert mit dem Quotienten aus der Grundstücksteilfläche und der Fläche des Grundstücks (jeweils in Quadratmetern) multipliziert; die Summe dieser Produkte ist als Bodenrichtwert der wirtschaftlichen Einheit anzusetzen. In deckungsgleichen Bodenrichtwertzonen ist jeweils der niedrigste der Bodenrichtwerte anzusetzen. Für Zonen ohne festgestellten Bodenrichtwert (symbolischer Bodenrichtwert) oder wenn für das Grundstück zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt kein Bodenrichtwert für baureifes Land vorliegt, wird der durchschnittliche Bodenrichtwert in der Gemeinde nach Abs. 3 angesetzt. Für bebaute oder bebaubare Grundstücke im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch werden zehn Prozent des durchschnittlichen Bodenrichtwertes nach Abs. 3 angesetzt.


MIt freundlichen Grüßen

Daniel Foglia

Steuerberater

Bedienung Fachlichkeit System
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Aiko GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Frau Fooglia,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Eine Ausbesserung sollte voraussichtlich um 18 Uhr mit dem nächsten Release erfolgen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen weiter zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team 

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Sehr geehrter Herr Foglia,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne möchten wir auf Ihre Anfrage antworten: die Schwierigkeit besteht aktuell darin, dass wir nicht wissen, wann ein Grundstück im Außenbereich liegt. Eine Möglichkeit wäre, hier eine "Checkbox" einzufügen.

Grundsätzlich war diese Überlegung bereits präsent, wurde jedoch auf Eis gelegt um zu schauen, wie die Resonanz diesbezüglich seitens der Kunden ist. Die Angabe in Form einer Checkbox oder einer anderen Alternative, wird mit einem der nächsten Releases folgen.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team