Gebäude auf fremden Grund und Boden in Niedersachsen

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Bei Gebäuden auf Fremdem Grund und Boden in Niedersachsen ist 1. Beim Grundstückseigentümer anzugeben, dass ein fremdes Gebäude auf dem Grundstück steht und 2. Beim wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes (nur) das Gebäude anzugeben. Die Validierung ist damit auch erfolgreich, die Ermittlung der Grundsteuer und damit des Gegenstandswerts schlägt aber fehl, weil keine Bodenrichtwerte eingetragen sind.

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Grürmann, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. 

In Niedersachsen werden die Felder unter “Flächenangabe des Grundstücks” nicht übertragen. Wenn Sie also nur das Gebäude berechnet haben möchte, können Sie dort Fläche = 1 und Ihren BRW eintragen.

Dadurch bekommen Sie einen BRW für die Faktorberechnung und können dann nur das Gebäude abbilden.


Bitte beachten Sie hierfür §2 Abs. 4:


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team  

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Grürmann, 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. 

In Niedersachsen werden die Felder unter “Flächenangabe des Grundstücks” nicht übertragen. Wenn Sie also nur das Gebäude berechnet haben möchte, können Sie dort Fläche = 1 und Ihren BRW eintragen.

Dadurch bekommen Sie einen BRW für die Faktorberechnung und können dann nur das Gebäude abbilden.


Bitte beachten Sie hierfür §2 Abs. 4:


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team