Wochenendhaus

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Ein Wochenendhaus ohne ganzjährige Benutzung ist als sonstiges bebautes  Grundstück anzugeben und wird nach dem Sachwertverfahren bewertet.

Nach Eingaben der Daten ( Flur, Flurstück ,Größe etc) in der Rubrik "Grundstück"  soll man dann in der 

Rubrik "Nichtwohngrundstücke"  unter "Gebäudeart"  die Art auswählen.  Dort ist aber keine aufgeführt die man nehmen kann.

Was soll hier genommen werden?

Fachlichkeit
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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben und würden Sie bitten, sich direkt ans für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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d sommer

Hallo, 

ich denke es ist die Gebäudeart „Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)“.


[Über die Begrifflichkeiten kann man sich nur wundern... gemischt genutzte *Grundstücke* als Gebäudeart? Hä?]

Leider habe ich keine richtig schöne Quelle vom Finanzministerium, aber ich beziehe mich mal hierauf: Beispiel Wochenend- und Ferienhaus (grundsteuer.de)

In diesem Link bitte einfach z.B. mal nach diesen Satz oder Teilen davon suchen: "Bei Wochenendhäusern, die nicht dauernd bewohnt werden können, kommt am ehesten die Gebäudeart „Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" Damit Sie die entsprechende Stelle auf der Seite auch finden. 

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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben und würden Sie bitten, sich direkt ans für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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wolfgang skuthan

Hallo,

also bei nicht ganzjährig benutzbaren Wochenendhäuser ist wohl Gemischt genutzte Grundstücke anzusetzen.  Bei ganzjährig nutzbaren dann wie EFH.