Wochenendhaus
Ein Wochenendhaus ohne ganzjährige Benutzung ist als sonstiges bebautes Grundstück anzugeben und wird nach dem Sachwertverfahren bewertet.
Nach Eingaben der Daten ( Flur, Flurstück ,Größe etc) in der Rubrik "Grundstück" soll man dann in der
Rubrik "Nichtwohngrundstücke" unter "Gebäudeart" die Art auswählen. Dort ist aber keine aufgeführt die man nehmen kann.
Was soll hier genommen werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt, können wir Ihnen leider keine zuverlässige Auskunft geben und würden Sie bitten, sich direkt ans für Sie zuständige Finanzamt zu wenden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer