Berechnungsfehler im Bayerischen Modell bei landwirtschaftlichen Wohnhäusern unter Denkmalschutz
Liebes GrundsteuerDigital-Team,
sofern ein Wohngebäude mit enger räumlicher Verbindung mit einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft unter Denkmalschutz steht, beträgt die Grundsteuermesszahl nach Art. 4 BayGrStG 0,394 (70% vermindert um 25% [wegen Landwirtschaft] und noch mal vermindert um 25% [wegen Denkmalschutz]). Diese wird in der Berechnung auch zutreffend dargestellt. Für die Berechnung wird sie jedoch nicht verwendet:
Bitte die Berechnung überprüfen und anpassen. Vielen Dank!
Lieber Herr Muser,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Unser Produkt wird mit dem nächsten Release verbessert und das von Ihnen beschriebene Berechnungsproblem somit ebenfalls behoben.
Bitte schauen Sie daher Montagabend - nach dem Release - erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team