Berechnungsfehler im Bayerischen Modell bei landwirtschaftlichen Wohnhäusern unter Denkmalschutz

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Liebes GrundsteuerDigital-Team,

sofern ein Wohngebäude mit enger räumlicher Verbindung mit einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft unter Denkmalschutz steht, beträgt die Grundsteuermesszahl nach Art. 4 BayGrStG 0,394 (70% vermindert um 25% [wegen Landwirtschaft] und noch mal vermindert um 25% [wegen Denkmalschutz]). Diese wird in der Berechnung auch zutreffend dargestellt. Für die Berechnung wird sie jedoch nicht verwendet:

Image 601

Bitte die Berechnung überprüfen und anpassen. Vielen Dank!

Fachlichkeit System
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Lieber Herr Muser,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unser Produkt wird mit dem nächsten Release verbessert und das von Ihnen beschriebene Berechnungsproblem somit ebenfalls behoben.

Bitte schauen Sie daher Montagabend - nach dem Release - erneut in Ihren Account und wiederholen den Vorgang.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team