Nießbrauch in Hessen - Wie zu erklären

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Ich habe nun den ersten Fall mit Nießbrauch.

Die Mandantin hat in 2001 das Haus Ihren Töchtern geschenkt, sich aber dabei den Nießbrauch eintragen lassen.

Nun finde ich im GD nirgends eine Möglichkeit diesen Nießbrauch anzugeben, oder übersehe ich etwas?

Wie haben Sie den Nießbrauch erklärt?

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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsteuerpflichtig ist ausschließlich der Eigentümer, in diesem Fall handelt es sich um Eigentum.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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D_T

Somit muss der Nießbrauch gar nicht angegeben werden?

Das erklärt, warum ich dazu keine Möglichkeit finde...

Danke!