Nießbrauch in Hessen - Wie zu erklären
Ich habe nun den ersten Fall mit Nießbrauch.
Die Mandantin hat in 2001 das Haus Ihren Töchtern geschenkt, sich aber dabei den Nießbrauch eintragen lassen.
Nun finde ich im GD nirgends eine Möglichkeit diesen Nießbrauch anzugeben, oder übersehe ich etwas?
Wie haben Sie den Nießbrauch erklärt?
Somit muss der Nießbrauch gar nicht angegeben werden?
Das erklärt, warum ich dazu keine Möglichkeit finde...
Danke!