Ferienwohnung (Bayern) - Wohnfläche oder Nutzfläche

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Ist eine Ferienwohnung - die nicht gewerblich betrieben wird - nun anhand der Wohnfläche oder der Nutzfläche zu bewerten?
Ich bin der meinund, dass es sich hier nicht um Wohnraum handelt, somit käme die Nutzfläche zum Ansatz

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sebastian lechner

ich habe 2 Notizen zu Ferienwohnungen im GrundsteuerUP-Date Graf. In Bayern wäre FeWo Wohnfläche, da nirgends geregelt.

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matthias brandt

Ist das im Seminar irgendwie begründet worden? Im 3.2.1.3 AEBayGrSt steht drin, dass "1Nicht zu den Wohnzwecken zählt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung (zum Beispiel Hotels, Ferienwohnungen und Vermietung einzelner Zimmer). 2Diese Räume sind den Nutzflächen zuzuordnen."

Sodann in 3.2.1.4. :"1Werden Flächen nicht für Wohnzwecke verwendet, ist die Nutzfläche maßgeblich."

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Maya GrundsteuerDigital
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sebastian lechner

ich habe gerade das Graf-Seminar besucht. ist Wohnfläche