Vorerfassungsbogen: Art des Grundstücks bei Grundsteuerermäßigung nicht auswählbar
Im Vorerfassungsbogen Bayern darf die Art des Grundstücks nicht angegeben werden, obwohl diese für Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Vereinen im Rahmen Grundsteuerermäßigung anzugeben ist (so wie es auch im Vorerfassungsbogen in Spalte C3 angegeben ist). Allerdings kann ich hier leider nichts auswählen und muss in den o.g. Fällen die Art des Grundstücks händisch im Tool nachtragen (Reiter Befreiung).
Fehler trifft auch auf Niedersachsen zu.