LuF Feststellungprozess Straße wird verlangt
Der Feststellungsprozess kann nicht gestartet werden bei einem LuF-Objekt in Schleswig-Holstein. Das System verlangt:
Die LuF-Flurstücke haben aber weder Straßenbezeichnung noch Postfach.
Die PLZ und Gemeinde sind eingetragen.
Bitte um Bugfix!
Sehr geehrte Frau Werner,
da wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage in der Zwischenzeit erledigt hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen Sie sehr gerne erneut auf uns zu.
Wir werden dieses Thema daher vorerst mit dem Vermerk "kein Fehler" schließen.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team