Trennung einer wirtschaftlichen Einheit (NRW)
NRW-Fall: Ich habe folgenden Fall: Mandantin hat mehrere Lagerflächen (ein Flurstück) und daneben - durch einen Fluss getrennt; also nicht zusammenhängend - ein kleines Waldstück (ein Flurstück). Nach meiner Verkehrsanschauung müsste es sich hierbei um zwei wirtschaftliche Einheiten handeln. Einmal um die wirtschaftliche Einheit Lagerflächen (Sachwertverfahren) und einmal um die wirtschaftliche Einheit Forstwirtschaft (Bewertung durch EMZ). Sehe ich das falsch? Wenn meine Annahme richtig ist, stellt sich mir die Frage wie ich das dem Programm beibringen kann, da ja nun ein Aktenzeichen fehlt. Bisher (wohl historisch so entwickelt) wird auch für die Forstfläche Grundsteuer B gezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Erhalten Sie eine Fehlermeldung wenn Sie das selbe Aktenzeichen 2 mal verwenden?
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer