Trennung einer wirtschaftlichen Einheit (NRW)

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NRW-Fall: Ich habe folgenden Fall: Mandantin hat mehrere Lagerflächen (ein Flurstück) und daneben - durch einen Fluss getrennt; also nicht zusammenhängend - ein kleines Waldstück (ein Flurstück). Nach meiner Verkehrsanschauung müsste es sich hierbei um zwei wirtschaftliche Einheiten handeln. Einmal um die wirtschaftliche Einheit Lagerflächen (Sachwertverfahren) und einmal um die wirtschaftliche Einheit Forstwirtschaft (Bewertung durch EMZ). Sehe ich das falsch? Wenn meine Annahme richtig ist, stellt sich mir die Frage wie ich das dem Programm beibringen kann, da ja nun ein Aktenzeichen fehlt. Bisher (wohl historisch so entwickelt) wird auch für die Forstfläche Grundsteuer B gezahlt.

Fachlichkeit
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Thomas - GrundsteuerDigital
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Erhalten Sie eine Fehlermeldung wenn Sie das selbe Aktenzeichen 2 mal verwenden?

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

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Stefan Müller
Quote from Thomas - GrundsteuerDigital

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Erhalten Sie eine Fehlermeldung wenn Sie das selbe Aktenzeichen 2 mal verwenden?

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer

Hallo Herr Sommer,

tatsächlich ist es möglich die EW-Nummer doppelt zu vergeben. Bei Elster ist dies aber wohl nicht möglich – hier hatte mich eine Mandantin drüber informiert.


Fraglich ist wie die Finanzverwaltung mit solchen Übermittlungen umgeht. Im Normalfall werden Steuerfälle die nochmal mit derselben Nummer übermittelt werden überschrieben, so dass die ursprüngliche Übermittlung irrelevant geworden ist. Im Falle der Grundsteuer wäre dies natürlich nicht Sinn und Zweck. Haben Sie hier bereits Erfahrungswerte wie die Finanzverwaltung in derartigen Fällen mit den beiden Übermittlungen umgeht?

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Hallo Herr Müller,

die Erklärungen werden unabhängig vom AZ übergeben und bearbeitet.


Die Verwendung des selben Aktenzeichens für unterschiedliche Erklärungen, sollte somit keine Probleme verursachen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Sommer