Vorerfassungsbogen: Bayern - Fläche des Grundstücks ?

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Im Vorerfassungsbogen für Bayern kann man im Reiter "Grundstück" die Fläche des Grundstücks angeben. Diese wird allerdings nicht in der Software erfasst. Wofür benötige ich diese Angabe dann im Vorerfassungsbogen?

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Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Liebes Community-Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne möchten wir Ihre Anfrage beantworten:

Generell wird die “Fläche des Grundstücks” mit dem dazugehörigen “Bodenrichtwert” einwandfrei erfasst. Im Tab “Grundstück” im Vorerfassungsbogen gibt es die dazugehörigen Spalten in zweifacher Ausführung für einen optionalen zweiten Bodenrichtwert “1. Fläche des Grundstücks” und “1. Bodenrichtwert” und “2. Fläche des Grundstücks” und “2. Bodenrichtwert”.

Diese Angabe wird benötigt, um der Grundstücksfläche einen bestimmten Bodenrichtwert zuzuweisen, der relevant für die Berechnung des Grundsteuerwerts ist.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

Sorry, aber es geht hier um die Modelle Bayern und Hamburg. Hierbei sind die von Ihnen genannten Angaben keineswegs für die Berechnung des Grundsteuerwertes relevant.

1. Im Template Bayern und Hamburg wird das Feld "Fläche des Grundstücks in m²" abgefragt obwohl es keine Relevanz hat

2. In der Software wird für Bayern und Hamburg bei der initialen Befüllung ebenfalls das Feld "Fläche des Grundstücks in m²" sowie das Feld "Enthalten in welcher Fläche (Bodenrichtwertzone)" abgefragt obwohl beide Angaben für das Modell irrelevant sind. Im Übrigen werden diese Felder nach der initialen Befüllung wieder entfernt.

Beide Punkte sorgen bei unseren Anwender für Verwirrung und wir bitten um eine Behebung.

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Jasmina von GrundsteuerDigital
  • Kein Fehler

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Gerne möchten wir Ihre Anfrage beantworten:

Generell wird die “Fläche des Grundstücks” mit dem dazugehörigen “Bodenrichtwert” einwandfrei erfasst. Im Tab “Grundstück” im Vorerfassungsbogen gibt es die dazugehörigen Spalten in zweifacher Ausführung für einen optionalen zweiten Bodenrichtwert “1. Fläche des Grundstücks” und “1. Bodenrichtwert” und “2. Fläche des Grundstücks” und “2. Bodenrichtwert”.

Diese Angabe wird benötigt, um der Grundstücksfläche einen bestimmten Bodenrichtwert zuzuweisen, der relevant für die Berechnung des Grundsteuerwerts ist.

Herzliche Grüße
Ihr GrundsteuerDigital Team

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grst-digital-user2
Quote from Jasmina von GrundsteuerDigital

Könnten Sie bitte ebenfalls das Feld "Enthalten in welcher Fläche (welcher Bodenrichtwert zutreffend)?" bei der initialen Befüllung beim Flurstück prüfen. Diese Angabe wird nach der Anlage ausgegraut und kann daraufhin bei neuen Flurstücken auch nicht mehr ausgewählt werden. Daher sollte diese Angabe auch bei der initialen Befüllung ausgegraut sein.
Beide genannten Punkte gelten auch für das Bewertungsmodell Hamburg.