Bei den Baumschulen ist die Angabe einer Ertragsmesszahl nicht zulässig
Dies kann so nicht richtig sein!
Zu den Flächen einer Baumschule gehören regelmäßig auch Acker- und/oder Grünflächen.
Für die Flächen ist die Nutzungsart "Landwirtschaftliche Nutzung" vorgesehen; hierfür ist die Eingabe einer EMZ zwingend.
Bei der Nutzungsart "Baumschulen" ist die Angabe einer EMZ gar nicht möglich.
Sehr geehrter Herr Hartge,
wir haben Ihre Fall noch einmal überprüft und festgestellt, dass in Ihrem Account im Reiter "Flurstück 4 Art der Nutzung 2" noch eine EMZ mit eingegeben ist. Bitte ändern Sie diesen Fall auf Landwirtschaft, löschen Sie die EMZ und tragen Sie dann wieder die Baumschule in dem Feld der Nutzung ein.
Wir hoffen wir konnten weiterhelfen und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihr GrundsteuerDigital Team