Bei den Baumschulen ist die Angabe einer Ertragsmesszahl nicht zulässig

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Dies kann so nicht richtig sein!
Zu den Flächen einer Baumschule gehören regelmäßig auch Acker- und/oder Grünflächen.
Für die Flächen ist die Nutzungsart "Landwirtschaftliche Nutzung" vorgesehen; hierfür ist die Eingabe einer EMZ zwingend.

Bei der Nutzungsart "Baumschulen" ist die Angabe einer EMZ gar nicht möglich.

Fachlichkeit
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Hartge,

wir haben Ihre Fall noch einmal überprüft und festgestellt, dass in Ihrem Account im Reiter "Flurstück 4 Art der Nutzung 2" noch eine EMZ mit eingegeben ist. Bitte ändern Sie diesen Fall auf Landwirtschaft, löschen Sie die EMZ und tragen Sie dann wieder die Baumschule in dem Feld der Nutzung ein. 


Wir hoffen wir konnten weiterhelfen und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Hartge, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Flächen bei der Nutzungsart "Baumschulen" 

müssen der landwirtschaftl. Nutzung zugerechnet werden.

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung 🤗

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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jörg hartge

Die Begründung für Ihre Annahme hätte ich gerne. 

Nach A 237.9 AEBewGrSt ist für Baumschulen ein gesonderter Nutzungsteil vorgesehen.

Ihre Begründung widerspricht ja auch der Fehlermeldung, wonach bei Baumschulen eine EMZ nicht zulässig sei. Wenn Baumschulen zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören würden (was ja nach dem AEBewGrSt nicht der Fall ist) dann wäre ja gerade die Angabe einer EMZ zwingend.

Es liegt m.E. eindeutig ein Fehler des Programms vor. Ich bitte um erneute Prüfung.

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Sehr geehrter Herr Hartge,

leider gab es ein kleines Kommunikationsproblem zwischen mir und unserer Fachabteilung. Die Nutzung Baumschule gehört selbstverständlich nicht zu der Nutzung Landwirtschaft. Sie müssten in Ihrem Sachverhalt die Flächen aufteilen und die zugehörigen qm den Nutzungen Baumschule und Landwirtschaft zuordnen (nach A 237.9 Abs. 2 S. 3).

Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team 

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jörg hartge

Das ist doch schon mal ein Anfang...

Aber das Problem bleibt, weil ich ja gerade die Flächen aufgeteilt habe!

Beispiel: 

das Flurstück hat 10.000 qm, davon 3.000 qm Baumschule und 7.000 qm Brache (Grünland).

Angabe unter "amtliche Fläche in qm": 10.000

Angabe unter "Art der Nutzung 1": Baumschulen - Freiland: 3.000 qm

Angabe unter "Art der Nutzung 2": Landwirtschaftliche Nutzung: 7.000 qm, EMZ: 3.033

Diese Eingaben führen zu der Fehlermeldung. Aber warum?

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Maya Tabery [taxtech]
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Julianna-GrundsteuerDigital
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Sehr geehrter Herr Hartge,

wir haben Ihre Fall noch einmal überprüft und festgestellt, dass in Ihrem Account im Reiter "Flurstück 4 Art der Nutzung 2" noch eine EMZ mit eingegeben ist. Bitte ändern Sie diesen Fall auf Landwirtschaft, löschen Sie die EMZ und tragen Sie dann wieder die Baumschule in dem Feld der Nutzung ein. 


Wir hoffen wir konnten weiterhelfen und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. 

Herzliche Grüße,

Ihr GrundsteuerDigital Team

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jörg hartge

Vielen Dank. Das war die Lösung.

Vielleicht sollte das Programm entsprechend angepasst werden, damit derartige nicht aktiven Werte nicht zu Fehlermeldungen führen. In meinem Fall war ursprünglich eine andere Nutzung als Baumschule und eine EMZ eingetragen, die bei der späteren Änderung auf die Nutzung Baumschule jedoch bestehen blieb (wenn auch durch das Programm inaktiv gesetzt).

Viele Grüße

Jörg Hartge